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Pflegegrade im Detail

Expertentipp: Wie werden sie festgestellt und welche gibt es?

Wie selbstständig kann sich die Person fortbewegen? Das ist eine der Fragen, die bei der Pflegebegutachtung eine Rolle spielt. Foto: Oliver Berg/dpa-mag

09.08.2025

Selbstständig den Alltag bestreiten – das klappt nicht mehr so recht? Dann ist es sinnvoll, einen Pflegeantrag bei der Pflegekasse zu stellen. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, bekommt man einen Pflegegrad – und damit Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung. Wissenswertes dazu:

Wie man zu einem Pflegegrad kommt:

Zunächst stellen Patientinnen und Patienten bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeleistungen. Die zuständige Pflegekasse ist grundsätzlich bei der jeweiligen Krankenversicherung angesiedelt.

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) beziehungsweise den Gutachterdienst Medicproof bei Privatpatienten mit der sogenannten Pflegebegutachtung. Dabei loten die Fachleute in der Wohnung des Antragstellers aus, ob und in welchem Umfang er in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt ist. Per Punktesystem wird der Pflegegrad vergeben.

Das sind die fünf Pflegegrade

„Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungen der Pflegekasse“, sagt Felizitas Bellinger von der Verbraucherzentrale NRW.

• Pflegegrad 1 (12,5 bis unter 27 Punkte): Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
• Pflegegrad 2 (27 bis unter 47,5 Punkte): Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
• Pflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte): Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
• Pflegegrad 4 (70 bis unter 90 Punkte): Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
• Pflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte): Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
dpa

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Besser schlafen

Einschlafen dauert ewig? Nachts vier-, fünfmal mit drückender Blase oder fiesen Schmerzen wach? Viele pflegebedürftige Menschen kennen Schlafprobleme wie diese. Bleierne Müdigkeit am Tag ist längst nicht die einzige mögliche Folge: So steigt etwa das Risiko für Stürze, wie das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) schreibt.

Schläft die pflegebedürftige Person über längere Zeit schlecht, sollte mit einem Arzt oder einer Ärztin darüber gesprochen werden. Womöglich lässt sich an der Ursache des Problems ansetzen – etwa, wenn Schmerzen, nächtlicher Harndrang oder Atemaussetzer das Ein- oderDurchschlafen schwer machen.

Eine Abendroutine signalisiert dem Körper: Jetzt ist der Tag vorbei. Ein Buch lesen, einer ruhigen Musik lauschen, kann zum Ritual werden. Auch schläft es sich schlecht mit kalten Füßen schlecht schläft, da hilft ein warmes Fußbad.
dpa