In guten Händen - Pflegeratgeber

Bitte nicht stürzen!

Alltagshilfe So sind Pflegebedürftige sicherer unterwegs.

Selbst kleine Aktivitäten sind sinnvoll, um bestimmte Bewegungsabläufe zu trainieren. Foto: Jens Kalaene/dpa-mag

12.05.2025

Vielen Älteren geht es so, wenn sie gestürzt sind und sich dabei verletzt haben. Aus Angst, dass das erneut passiert, bewegen sie sich oft weniger. Das bewirkt aber genau das Gegenteil: Die Muskeln werden schwächer, weil sie weniger gefordert werden - das Risiko für weitere Stürze steigt.

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Hier kommen Tipps zur Sturzprävention:

Tägliche Bewegung Muskelkraft, Gleichgewichtssinn, Beweglichkeit, Koordination werden auch im Alltag geschult. Pflegeexpertin Daniela Sulmann vom Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) rät Angehörigen, tägliche kurze Spaziergänge an der frischen Luft mit Pflegebedürftigen zu unternehmen.

Auch kleine Aufgaben wie Blumen gießen oder den Tisch decken zählen zur aktiven Bewegung.

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Ein sicheres Zuhause Das Kabel, das auf dem Boden liegt - das ist der Klassiker unter den Stolperfallen zu Hause. Auch an einer lockeren Teppichkante kann ein Fuß schnell mal hängenbleiben. Sind Matten oder Läufer am Boden befestigt, passiert das nicht. Treppenabsätze können farbig markiert werden und Pflegebedürftige benötigen zu Hause genug Platz, wenn sie mit Rollator oder Rollstuhl unterwegs sind.

Passende Kleidung Die Garderobe sollte aus dehnbaren Materialien bestehen, die Bewegung zulassen. Die Schuhe wählen Sie am besten so, dass sie hinten geschlossen sind und eine rutschfeste Sohle haben, so das ZQP.

Medikamente checken Müdigkeit, Benommenheit und Schwindel sind mitunter Nebenwirkungen von Medikamenten. Bei dem Verdacht sollte eine Ärztin oder Arzt konsultiert und darauf reagiert werden.
dpa-mag


Wichtiges zum Entlastungsbeitrag

Ob für Hilfe beim Einkauf oder Unterstützung bei Behördengängen: Jeden Monat steht pflegebedürftigen Menschen ab Pflegestufe 1 Geld als sogenannte Entlastungsleistung zur Verfügung. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam.

Seit Januar 2025 beläuft sich der Betrag auf 131 Euro pro Monat. Aber auch ungenutzte Beträge aus dem Jahr 2024 (je 125 Euro im Monat) können noch für Entlastungen bis zum 30. Juni 2025 genutzt werden, erklären die Verbraucherschützer. Das können entweder Restbeträge sein - oder auch der ganze Betrag von 1.500 Euro aus dem Jahr 2024.

Das Geld kann zum Beispiel für Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz oder für die Hilfe im Haushalt eingesetzt werden. Die Angebote zur Unterstützung müssen nach Landesrecht anerkannt sein.

Rechnung bei Pflegekasse einreichen

Das Geld beantragen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht direkt und bekommen es auch nicht ausgezahlt. Pflegebedürftige Personen oder ihre Angehörigen suchen sich vielmehr erst einen Anbieter, bezahlen die Leistung zunächst selbst und lassen sich die Kosten belegen. Die Rechnung kann bei der Pflegekasse eingereicht werden, zusammen mit der Aufforderung auf Rückerstattung der Kosten. Die Verbraucherzentrale und die Pflegekassen bieten dafür Musterschreiben an.
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