Klimafreundlicher Neubau wird gefördert

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Klimafreundlicher Neubau wird gefördert

Baufinanzierung: Bundesbauministerium stellt Mittel zur Zinsverbilligung der KfW-Förderkredite bereit. Neues KfW-Produkt startete am 1. Oktober 2024.

Start ins Eigenheim: Unterschiedliche Förderungen helfen bei einer soliden Finanzierung. Foto: SchwörerHaus / Lippert / BHW

12.11.2024

Am 1. Oktober startete das KfW-Förderprodukt „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“, kurz „KNN“. Es zielt darauf ab, den Bau flächeneffizienter, preisgünstiger und klimafreundlicher Wohnungen anzustoßen. Die Förderung können alle Investoren beantragen, die solche Gebäude bauen oder einen entsprechenden Neubau kaufen wollen. Die KfW setzt „KNN“ im Auftrag der Bundesregierung um und kann auf Mittel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zurückgreifen, um den Zinssatz der Förderdarlehen gegenüber dem Marktzins zu verbilligen. Die zum Produktstart gültigen Konditionen veröffentlichte die KfW am 1. Oktober auf ihrer Webseite. Das neue Förderprodukt ist befristet bis zum 31. Dezember 2025.

Katharina Herrmann, für das Inländische Fördergeschäft zuständige Vorständin der KfW, sagt anlässlich des Produktstarts: „Das neue Produkt ‚Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment‘ fördert insbesondere das kostengünstige Bauen, so dass mehr Wohnraum im mittleren und unteren Preissegment geschaffen wird. Gleichzeitig möchten wir dafür sorgen, dass durch die effiziente Bauweise und den Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor reduziert werden. So fördern wir Wohnungen, die zugleich klimafreundlich und bezahlbar sind.“

Die KfW fördert den „Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment“ für Wohngebäude, die bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Kunden beantragen die Förderdarlehen über ihre Hausbank.

- Der Effizienzhausstandard 55 muss erreicht werden.

- Die Wohnflächennutzung ist zu optimieren, indem je nach Größe der Wohnfläche eine Wohnung mit einer bestimmten Mindestzahl an Zimmern auszustatten ist.

- Es gelten Grenzwerte für bestimmte Kosten im Lebenszyklus des Gebäudes. So entstehen Gebäude mit niedrigeren Baukosten, bei denen zu hohe Folge- und Nebenkosten zu Lasten der Bewohner vermieden werden.

Die Einhaltung der geforderten Standards muss ein Experte für Energieeffizienz bestätigen. Diese Bestätigung ist Voraussetzung für eine Förderung und ist bei Antragstellung sowie nach Durchführung einzureichen.

Kunden beantragen die Förderdarlehen für den „Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment“ über ihre Hausbank. Der Kreditbetrag liegt bei maximal 100.000 EUR pro Wohneinheit. Es können verschiedene Laufzeiten (ab vier Jahre bis max. 35 Jahre) gewählt werden. Der Zinssatz wird aus Mitteln des Bundes verbilligt und in der Regel für 10 Jahre festgeschrieben.

Anträge stellen können Investierende sowie Ersterwerbende von neu errichteten Wohngebäuden, u.a. Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, gewerbliche und kommunale Unternehmen, Verbände und Kammern oder auch Wohnungsbaugenossenschaften. Die Umsetzung des Vorhabens muss spätestens 36 Monate nach Vollauszahlung des Förderdarlehens abgeschlossen sein und nachgewiesen werden (Infos unter www.kfw.de/296).

Auch für Nichtwohngebäude gibt es Fördermöglichkeiten im Produkt „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (www.kfw.de/596). Kommunen erhalten einen Zuschuss, der direkt bei der KfW beantragt wird. Nähere Informationen dazu gibt es unter www.kfw.de/498 oder www.kfw.de/499.

Übrigens startete schon im September das neue KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb: www.kfw.de/308 ) kfw/hü

Wohnungskauf: Auch ans Hausgeld denken

Wer eine Wohnung kauft, wird Teil der Wohnungseigentümergemeinschaft. Damit sind ein paar Pflichten verbunden. Zum Beispiel das sogenannte Hausgeld, mit dem monatlich anfallende Nebenkosten in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum bezahlt werden.

Käufer sollten sich vorab informieren, was sie erwartet, rät die Verbraucherzentrale NRW in ihrem Handbuch „Eigentumswohnung“. Denn die Nebenkosten einer Eigentumswohnung liegen deutlich höher als die einer vergleichbaren Mietwohnung, etwa durch das Verwalterhonorar oder zusätzliche Versicherungen. Besteht die Eigentümergemeinschaft bereits, lässt sich die Höhe des Hausgeldes gut einschätzen. Dafür sollten sich Kaufwillige den Wirtschaftsplan des aktuellen Jahres und die Jahresabrechnungen mehrerer Jahre, die Gesamtabrechnung und die Einzelabrechnungen für die Wohnung vorlegen lassen. Allerdings zu beachten: Diese Kosten können auch steigen, zum Beispiel, wenn für eine energetische Sanierung angespart werden soll.

Beim Neubau kann man sich nur auf Vergleichswerte stützen. Das Hausgeld von Neubauten liegt laut Verbraucherzentrale bei durchschnittlich 3,00 bis 3,50 Euro pro Monat und Quadratmeter Wohnfläche. Das ist deutlich niedriger als bei Gebäuden, die 20 oder 30 Jahre älter sind, dort sind es 4,00 bis 5,00 Euro.

Weniger Hausgeld in kleinerer Anlage

Grundsätzlich kann den Verbraucherschützern zufolge gesagt werden, dass in kleineren Wohnanlagen das Hausgeld niedriger ist als in größeren. Unter anderem deshalb, weil in kleinen Anlagen manche Dienstleistungen wie Schnee schippen oder Treppen reinigen oft selbst erbracht werden. dpa