Kanzlei Breywisch & Hanke in Brandenburg: Rechte oder doch Pflichten nach einem Verkehrsunfall?

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Kanzlei Breywisch & Hanke in Brandenburg: Rechte oder doch Pflichten nach einem Verkehrsunfall?

Experten raten Geschädigten eines Verkehrsunfalles zu anwaltlicher Hilfe

Kanzlei Breywisch & Kanzlei Hanke

27.02.2023

Wer einen Verkehrsunfall erleidet und sonst nicht mit der Materie der Schadensregulierung vertraut ist, bekommt von allen möglichen Ecken und Enden gute Ratschläge, was nun alles zu machen sei. Dazu kommt die Versicherung des Unfallgegners, welche ebenfalls Kontakt aufnimmt und darlegt, wie es aus Sicht der Versicherung vermeintlich geregelt werden soll. Hierbei wird jedoch von den Geschädigten oftmals vergessen, dass hinter diesen Ratschlägen eigene Interessen stehen.

So wird zum Beispiel behauptet, der Geschädigte müsse sich grundsätzlich auf eine freie Werkstatt zur Reparatur seines Fahrzeuges und die dortigen Preise verweise lassen. Dieser Rat ist falsch. Eine grundsätzliche Verweisung ist nicht möglich. Diese kann nur unter bestimmten Voraussetzungen bei einer fiktiven Abrechnung erfolgen. Bei scheckheftgepflegten Fahrzeugen ist sie sogar grundsätzlich unzulässig, wie z. B. durch das Amtsgericht Kiel erneut am 17.10.2022 Az.: 115 C 261/22 entscheiden werden musste. Wird das Fahrzeug repariert, entscheidet immer der Geschädigte selbst, in welcher Werkstatt die Reparatur erfolgen soll.

Hat das Fahrzeug durch den Unfall einen Totalschaden erlitten, der durch einen Gutachter festgestellt worden ist, stellt sich die Frage, ob der Geschädigte eine bestimmte Zeit warten muss, ehe er das Auto an den höchsten Restwertaufkäufer verkaufen kann. Auch hier wird teilweise behauptet, dass der Geschädigte auf die Versicherung des Unfallverursachers warten müsste. So musste das Amtsgericht Soest am 25.07.2022 Az.: 14 C 22/22 darüber entscheiden, ob der Geschädigte, der sein Fahrzeug entsprechend des ermittelten Wertes im Gutachten zu einem Restwert von 9290,00 € verkauft hatte, obwohl ihm die Versicherung nach dem Unfall geschrieben hatte, dass er vor dem Verkauf auf ein Angebot der Versicherung warten solle, da diese ihm mit Sicherheit ein höheres Restwertangebot vermitteln könne, verkaufen durfte. Das Gericht bestätigte, dass der Geschädigte nicht auf die Versicherung und auf ein Angebot von der dortigen Seite warten muss. Der von der Versicherung einbehaltene vermeintlich höhere Betrag von 810,00 €, den die Versicherung nicht ausgezahlt hatte, musste diese an den Geschädigten zahlen.

Vor dem Hintergrund der Vielzahl von Fragen sollten Geschädigte eines Verkehrsunfalles anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, wobei bei einem unverschuldeten Unfall die Kosten hierfür ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu tragen sind.

Ralf Breywisch
Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV


Vorbereitung auf einen Banktermin

Wer gut vorbereitet in ein Gespräch mit seinem Bankberater geht, fährt besser. Doch worauf muss man sich eigentlich genau vorbereiten, was sollte man wissen und welche Unterlagen müssen mit? Wir haben Experten gefragt.

Der erste wichtige Schritt ist mit der Vereinbarung eines Termins schon mal gemacht. Denn das sollte man - egal ob es um eine Kreditanfrage oder die Geldanlage geht in jedem Fall tun, rät Dirk Stein, Leiter Retail und Verbraucherschutz beim Bankenverband BdB. So sei die Zeit geblockt und niemand würde unter Druck geraten, zum Beispiel wegen eines Folgetermins. Und die Terminvergabe hat einen weiteren Vorteil: ,,Dabei kann man gleich fragen, welche Unterlagen für den Gesprächstermin nötig sind", Verbraucherexperte sagt Stein.

Der Termin steht, was nun? „Die meisten Banken haben Checklisten, mithilfe derer man die Dokumente zusammensuchen kann", sagt Dirk Stein. Was einem die Bank nicht abnehmen kann: die Klärung der eigenen finanziellen Situation und der Absichten. Welche Einnahmen habe ich, was geht weg, welche Rücklagen gibt es, wie risikofreudig bin ich, was habe ich mit meinem Geld vor? So könne man sehen, wie viel Geld zum Anlegen oder für die Kreditrate übrig bleibt, sagt Michael Beumer von der Stiftung Warentest.

Auch die Recherche marktüblicher Konditionen für das gewünschte Finanzprodukt obliegt der eigenen Verantwortung. ,,Man sollte sich immer klarmachen, dass der Bankberater kein Berater, sondern ein Verkäufer ist", sagt Christiane Hölz, Bundesgeschäftsführerin von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). ,,Er wird vor allem Produkte anbieten, die auch für ihn interessant sind."

Geht es um einen Kredit, muss man andere Dinge parat haben. ,,Die Bank will wissen, wie solide die finanzielle Situation ist", sagt Michael Beumer von der Stiftung Warentest. Das bedeutet, dass die Einkommensverhältnisse gecheckt werden - durch Auszüge, Gehaltsabrechnungen oder digital.

Sitzen Sie Ihrem Bankberater gegenüber, gilt es aufmerksam zu sein. ,,Versuchen Sie alles zu verstehen, hinterfragen Sie, was der Berater Ihnen vorstellt und fragen Sie nach kostengünstigen Alternativen", rät Christiane Hölz, Geschäftsführerin bei der DSW. Der Berater sollte das Produkt genau und verständlich erklären können. ,,Am Ende ist es nicht nur wichtig, konkrete Vorschläge, sondern auch ordentliche Unterlagen zu bekommen", sagt Michael Beumer von der Stiftung Warentest, ,, und die Zeit sie sich Ruhe anzuschauen. Man sollte sich nicht gedrängt fühlen." Unterschreiben sollte man erst mal gar nichts. ,,Salopp formuliert: Schlafen Sie eine Nacht darüber." dpa