Erwarten Sie ein Paket, sind selbst aber nicht zu Hause? Haben Sie freundliche Nachbarn oder können Sie dem Paketdienst einen sicheren Abstellort nennen, ist das oft kein Problem. So erreicht Sie das Paket früher oder später eben auf Umwegen. Nur was, wenn die Ware beschädigt ist oder gar fortkommt? Wer haftet dann?
„Es haftet derjenige, bei dem das Paket beschädigt worden oder verloren gegangen ist“, sagt Harald Rotter, Rechtsanwalt und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt des Deutschen Anwaltvereins. Nimmt also ein Nachbar oder eine Nachbarin Ihr Paket an, haftet er oder sie auch für Schäden oder Entwendung. Stellt der Paketbote die Sendung etwa in Ihrem Gartenhäuschen ab, hat er seine vertraglichen Pflichten erfüllt.
„Dann ist die Gefahr auf Sie übergegangen“, sagt Rechtsanwalt Rotter. Geht in so einem Fall etwas verschütt oder nimmt Schaden, können Sie niemanden dafür zur Rechenschaft ziehen. Beides gilt aber nur für den Fall, dass Sie dem jeweiligen Paketdienst die Erlaubnis zur anderweitigen Abgabe erteilt haben. dpa