Frist für Erklärung verlängert

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Frist für Erklärung verlängert

Steuerzahler ohne Steuerberater müssen ihre Steuererklärung für das Jahr 2021 erst zum 31. Oktober abgeben.

In diesem Jahr haben Steuerzahler etwas länger Zeit, ihre Steuererklärung abzugeben. Die Frist verlängert sich um ein paar Wochen. Foto: Christin Klose/dpa-mag

02.10.2022

Auch in diesem Jahr haben Steuerzahler ein paar Monate länger Zeit, ihre Steuererklärung abzugeben. Darauf macht der Bund der Steuerzahler aufmerksam. Ein entsprechendes Schreiben zu den Fristen für die Besteuerungszeiträume 2020 bis 2024 hat das Bundesfinanzministerium Ende Juni veröffentlicht. Die Fristverlängerung soll eine Hilfe für diejenigen darstellen, die aufgrund der Belastungen der Corona-Pandemie und den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs mit Zusatzarbeiten im Hinblick auf die Steuererklärung zu kämpfen haben.

Mehr Zeit für Steuererklärungen

Um die zusätzliche Belastung abzufedern, haben ,,Steuerzahler und Steuerberater insbesondere für Steuererklärungen 2021 und 2022 noch einmal mehr Zeit erhalten, um diese zu erstellen und abzugeben", so Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

Das heißt: Steuerzahler ohne Steuerberater müssen ihre Steuererklärung für das Jahr 2021 erst zum 31. Oktober 2022 beziehungsweise in Bundesländern mit gesetzlichem Feiertag an diesem Tag am 1. November 2022 abgeben. Bisher war hier der 31. Juli 2022 vorgesehen.

Für die Erstellung der Steuererklärungen für das Jahr 2022 und die Folgejahre wird die Frist dann jeweils immer um einen Monat beziehungsweise zwei Monate kürzer. Regulär endet die Frist für nicht beratende Steuerzahler immer Ende Juli des Folgejahres und für Steuerberater Ende Februar des übernächsten Jahres. dpa


Zertifikat erneuern

Wer seine Steuererklärung beim Online-Finanzamt Elster erstellt, braucht dafür einen Zugang und eine Zertifikatsdatei. Diese muss man vor dem ersten Log-in beim Finanzamt beantragen. Wer das nicht alle drei Jahre wieder tun möchte, sollte das Zertifikat rechtzeitig verlängern. Fachleute der Zeitschrift „Finanztest“ erklären, wie das geht: 90, 40 und 2 Tage vor Ablauf der Frist erinnern jeweils Mails an den bevorstehenden Ablauf der Zertifikatsdatei. Dann sollten Betroffene sich mit ihren bisherigen Zugangsdaten und dem aktuellen Zertifikat bei Elster einwählen. Nach dem Log-in wird die neue Zertifikatsdatei automatisch zum Download angeboten. Diese Datei abspeichern und zur Sicherheit zusätzlich kopieren. Es öffnet sich die Seite „Login wieder ermöglichen“. Dort geben Sie Ihre E-Mail und Ihren Benutzernamen ein. Per Post wird Ihnen ein Aktivierungscode, per Mail eine Aktivierungs-ID zugestellt. Damit können Sie sich eine neue Zertifikatsdatei herunterladen, um Zugriff auf das Elster-Konto zu erhalten. dpa


Brauche ich nach der Trennung eine anwaltliche Beratung oder Vertretung oder kann ich diese Kosten sparen?

In Zeiten bestehender Inflation und kaum kalkulierbarer und finanzierbarer Energiekosten versucht man verständlicherweise, überall zu sparen.

Kann und sollte man im Rahmen einer Trennung auf anwaltliche Beratung und/oder Vertretung verzichten, um insofern keine Kosten zu haben? Diese Frage kann man einfach beantworten: Es ist nicht ratsam, den Anwalt/die Anwältin deshalb nicht aufzusuchen, um sich die Gebühren zu sparen.

Eine Trennung, egal ob einer nichtehelichen oder ehelichen Lebensgemeinschaft ist mit einer Vielzahl von klärungsbedürftigen Fragen verbunden. Welche vielfältigen Folgen eine Trennung hat, vermag ein juristischer Laie kaum einschätzen zu können.

Unabhängig davon, gelingt es den Wenigsten, sich nach einer Trennung einvernehmlich über die Folgesachen zu verständigen. Sofern dies absehbar ist, sollte man schnell anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um keine Ansprüche zu verschenken.

Viele Trennungsfolgen sind auch eng miteinander verquickt, so dass eine Einzelregelung wenig Sinn macht oder nachteilig für einen Partner sein kann.

Die Komplexität der Trennungsfolgen und deren Verbundenheit miteinander kann nur ein Anwalt/eine Anwältin aufzeigen und klären.

Viele Ansprüche können auch erst ab deren Geltendmachung beim Gegner durchgesetzt werden. Bereits aus diesem Grund ist es ratsam, sich zeitnah nach der Trennung wenigstens anwaltlich beraten zu lassen. Ob dann eine weitere Vertretung erforderlich und sinnvoll ist, muss abgewogen werden.

Auch wenn durch die Beratung und/oder Vertretung Kosten entstehen, sind diese geringer als die finanziellen Schäden, die ohne anwaltliche Beratung und/oder Vertretung entstehen können.

Um das Kostenrisiko gering zu halten, kann man sich bei einer bestehenden Rechtschutzversicherung nach dem Deckungsschutz erkundigen. Sollte die Versicherung – wie in den meisten Fällen – außer den Beratungskosten keine Gebühren übernehmen, bleibt die Möglichkeit, Beratungshilfe und/ oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Die Beratungshilfe sollte möglichst vor dem Termin in der Kanzlei beim Amtsgericht des Wohnortes des Hilfesuchenden beantragt werden.

Die Verfahrenskostenhilfe beantragt der Anwalt/die Anwältin im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens.

Kommen beide vorgenannten staatlichen Hilfen nicht in Betracht, muss der Ratsuchende die Kosten selbst tragen. Die Höhe der Kosten kann beim Anwalt/Anwältin erfragt werden.

FAZIT: Es ist auf jeden Fall dringend anzuraten, sich im Zusammenhang mit einer Trennung zeitnah fachanwaltlichen Rat einzuholen und/ oder sich fachanwaltlich vertreten zu lassen.

Doreen Hanke
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Wir wünschen allen Lesern einen schönen Feiertag!

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