Einen rechtlichen Anspruch gibt es zwar nicht. Dennoch erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer Kündigung oft eine Abfindung. Behalten dürfen sie aber nur einen Teil. Arbeitnehmer/innen sind in Deutschland umfassend vor Kündigungen geschützt. Um langwierige Rechtsstreitigkeiten wegen eines Rauswurfs zu vermeiden, zahlen Unternehmen daher oft Abfindungen. Die allerdings müssen seit 2006 voll versteuert werden.
Mehr Einkommen - mehr Steuern
Abfindungen zählen zu den außerordentlichen Einkünften. Sie erhöhen das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast des Empfängers. Um zu verhindern, dass die Belastung zu hoch wird, gibt es die sogenannte Fünftelregelung.
Ein Beispiel: Herr Müller hat 2021 ein zu versteuerndes Einkommen von 26.000 Euro, für den Verlust seines Arbeitsplatzes erhält er 10.000 Euro als Abfindung. Insgesamt kommt er damit auf 36.000 Euro - und eine Einkommensteuer von rund 6.986 Euro. Eigentlich. Denn nun kommt die Fünftelregelung zum Einsatz.
• Zunächst teilt der Finanzbeamte die Abfindung durch fünf. Das Ergebnis addiert er mit Herrn Müllers zu versteuerndem Einkommen und ermittelt so die Steuer für das laufende Jahr: 26.000 plus 2.000 Euro gleich 28.000 Euro. Darauf müsste Herr Müller rund 4.492 Euro Einkommensteuer zahlen.
• Nun errechnet der Finanzbeamte die Steuer ohne Abfindung: Bei 26.000 Euro wären das etwa 3.911 Euro.
• Im dritten Schritt wird die Differenz aus beiden Beträgen ermittelt: 4.492 Euro minus 3.911 Euro sind 581 Euro.
• Um den endgültigen Betrag zu erhalten, den Herr Müller zahlen muss, wird diese Summe nun verfünffacht.
Ergebnis: Von den 10.000 Euro fließen 2.905 ans Finanzamt. Zusammen mit der regulären Einkommensteuer ergibt sich so eine Summe von 6.816 Euro - und eine Steuerersparnis von 170 Euro.
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