Erklärung entfällt bei Beeinträchtigung

Gut betreut im Alter - Pflege ist Vertrauenssache

Erklärung entfällt bei Beeinträchtigung

Steuern: Unter Umständen kann sich der GdB positiv auswirken und es entstehen Freibeträge.

Den Antrag auf Befreiung zur Steuerpflicht nimmt das Versorgungsamt entgegen. Foto: B. Nolte/dpa

30.09.2024

Rund 21 Millionen Ruheständler bekommen seit dem Sommer mehr Rente - und zwar genau 4,57 Prozent. Aufgrund der höheren Einnahmen sind einige der Rentner erstmals zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und müssen im Zuge dessen womöglich auch Teile ihrer Rente versteuern. 

Unter gewissen Umständen können Ruheständler der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung aber entgehen, wie der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) mitteilt. So zum Beispiel, wenn sie eine Beeinträchtigung haben und einen Grad der Behinderung (GdB) bewilligt bekommen. Schon mit einem GdB von 20 profitieren Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von einem zusätzlichen Freibetrag in Höhe von 384 Euro pro Jahr. Bei einem GdB von 50 sind es bereits 1.140 Euro. dpa-mag