Patienten sollten Tabletten niemals ohne Rücksprache mit Ärztin oder Apotheker teilen. Darauf macht die Landesapothekerkammer Hessen (LAK Hessen) aufmerksam.
Denn nur weil eine Tablette eine Einkerbung hat, bedeutet dies nicht, dass man sie teilen darf. Der Schlitz kann etwa auch dazu dienen, Medikamente auseinanderzuhalten - also eine sogenannte Schmuckrille sein.
Sind Tabletten nicht zum Teilen gedacht, ist bisweilen der Wirkstoff in der Trägersubstanz ungleichmäßig verteilt. Ein Filmüberzug hat manchmal die Aufgabe, dass der Wirkstoff langsam freigesetzt wird.
Wer Tabletten teilt, ohne dass es vorgesehen ist, verändert unter Umständen also die Freisetzung des Wirkstoffes. Das könne zu mehr Nebenwirkungen, Wirkungsverlust oder zu Überdosierungen führen, warnt die Landesapothekenkammer Hessen. dpa-mag