In Bayern oder an der Ostsee: Wer eine Reha bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt, hat meist eine Vorstellung davon, wohin man gerne möchte.
Seit dem 1. Juli diesen Jahres wird die Wunschklinik im Antragsformular explizit abgefragt. Das soll das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht der Antragstellenden stärken. Dem Wunsch muss die Deutsche Rentenversicherung nachkommen. Dabei kommt es darauf an, dass die gewählte Einrichtung bestimmte Anforderungen erfüllt, die dem Krankheitsbild entsprechen, welches für die Rehabilitation ausschlaggebend ist. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund aufmerksam.
Portal gibt Auskunft über Einrichtungen
Doch wie findet man die Wunschklinik? Wer eine Reha bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen möchte, kann sich vorab auf dem Portal „meine-rehabilitation.de“ informieren. Dort sind mehr als 1000 Reha-Einrichtungen verzeichnet. Versicherte können nach Krankheitsbildern filtern, aber zum Beispiel auch danach, ob sie einen Hund mitnehmen dürfen.
Und: Es lässt sich gezielt nach Kliniken in den Bergen oder an der Küste suchen.
Wer nicht wählt, bekommt vier Vorschläge
Außerdem bekommen Versicherte Informationen zur Qualität der Reha-Leistungen in der jeweiligen Einrichtung. Übrigens: Wer im Reha-Antrag keine Wunschklinik angibt, bekommt von der Rentenversicherung mit dem Bescheid vier Einrichtungen vorgeschlagen, aus denen man wählen kann.
Entscheidet man sich für keine von ihnen, wird es die Klinik, die auf dem Bescheid oben in der Liste auftaucht. dpa-mag