Vergütung per Coupon?

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Vergütung per Coupon?

FOTO: ADOBE STOCK

04.12.2023

Gutscheine werden mehr und mehr zum regulären Vergütungsbestandteil. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitenden Gutscheine gewähren möchten, sollten die arbeitsrechtlichen wie auch die wirtschaftlichen Risiken möglichst gering halten. Das geht mit den richtigen Vereinbarungen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmende können Sachbezüge als Teil des Arbeitsentgelts vereinbaren, wenn dies dem Interesse des Arbeitnehmers oder der Eigenart des Arbeitsverhältnisses entspricht (§ 107 Abs. 2 GewO). Der Wert der vereinbarten Sachbezüge darf die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Eine ausdrückliche arbeitsvertragliche Regelung über die Gewährung von Gutscheinen wird zumeist nicht getroffen. Vielmehr werden Gutscheine in der betrieblichen Praxis in der Regel ohne eine entsprechende Vereinbarung der gesamten Belegschaft gewährt, sodass die Arbeitnehmenden aufgrund wiederholter Gewährung einen vertraglichen Anspruch aus betrieblicher Übung erwerben. Da ein Gutschein in der Regel drei Jahre lang gültig ist, ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers wichtig, binnen dieser drei Jahre für die Einlösungsmöglichkeit einzustehen. pm/cr

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