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Sie schlummern in den Schränken des Badezimmers: Abgelaufene Kosmetika. Denn über die Zeit sammelt sich so einiges auf der Ablage an. Die Frage ist dann: Kann ich das guten Gewissens noch verwenden? Ist ein Kosmetikprodukt weniger als 30 Monate haltbar, trägt es ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Entweder findet sich auf dem Etikett der Ausdruck „Mindestens haltbar bis“ oder ein Sanduhrsymbol gefolgt von einer Datumsangabe. Darauf weist der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel (IKW) hin. Eine grundsätzlich längere Haltbarkeit lässt sich am Symbol eines offenen Cremetiegels erkennen. Erst mit dem Öffnen beginnt das Ablaufen einer Frist, nämlich der Verwendungsdauer. Steht dort zum Beispiel „12 M“, kann man das Produkt bedenkenlos zwölf Monate lang nutzen. Sprays in Druckgaspackungen oder wasserfreie Produkte wie Puder sind unbegrenzt haltbar. (dpa)