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Bitte nicht reiben

In der Pollenzeit besser auf Tageslinsen umsteigen.     Franziska Gabbert/dpa-mag

06.04.2026

Jucken und brennen die Augen, ist das lästig. Auch wenn Heuschnupfen-Geplagte dafür etwas Selbstdisziplin brauchen: Am besten verkneifen sie sich, die Augen zu reiben. "Das verschafft zwar kurzfristig Linderung, kann die Beschwerden aber langfristig verstärken", sagt Augenarzt Seleman Bedar. 

Durch das Reiben werden nämlich Entzündungsstoffe freigesetzt, die bei ohnehin gereizten Augen alles andere als hilfreich sind. Und: "Im schlimmsten Fall verursacht man sogar kleine Verletzungen“, so der ärztliche Leiter des OSG Augenzentrums Siegburg. So können etwa kleine Kratzer auf der Hornhaut entstehen. 

Brennen oder jucken die Augen, können antiallergische Augentropfen Linderung bringen. Manchmal tut es auch schon ein Tränenersatzmittel, das einfach nur befeuchtend wirkt und die Pollen ausspült. Es sollte Seleman Bedar zufolge allerdings keine Konservierungsmittel enthalten, weil sie das Auge wiederum reizen können. 

Mit Kontaktlinsen durch die Pollenzeit
Für alle, die mit Kontaktlinsen im Auge den Alltag bestreiten: "Pollen bleiben manchmal daran haften", sagt Seleman Bedar. Sein Rat lautet, in der Pollensaison auf Tageslinsen umzusteigen, die nach der Benutzung in den Müll wandern. So erspart man sich, die Sehhilfen von Pollen-Überresten reinigen zu müssen.



dpa


Patientenverfügung: Vorsorge für psychische Krisen

Wer in einer psychischen Krise nicht mehr in der Lage ist, selbstbestimmte Entscheidungen über medizinische Maßnahmen zu treffen, kann nun mit einer speziellen Patientenverfügung vorsorgen.
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat dafür ein neues Formular entwickelt, das sich gezielt auf Situationen im Bereich der psychischen Gesundheit bezieht. Damit kann man festlegen, welche Behandlungen man im Fall einer Einwilligungsunfähigkeit erhalten oder nicht erhalten will. Das sei besonders für Menschen mit psychischen Vorerkrankungen wichtig, aber auch grundsätzlich; schließlich könne jeder Mensch durch Krankheit oder Krise in einen Zustand geraten, in dem eine selbstbestimmte Entscheidung nicht mehr geht.

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Warum sich Vorsorge trotzdem für alle lohnt
"Manche Erkrankungen können dazu führen, dass man nicht mehr versteht, welchen Nutzen oder welche Risiken eine Behandlung hat", so Prof. Thomas Pollmächer, Vorsitzender der DGPPN-Kommission Ethik und Recht. In solchen Fällen gelten Betroffene als nicht einwilligungsfähig - selbst wenn sie im gesunden Zustand eine bestimmte Therapie gewollt hätten. "In akuten Psychosen kommt es häufig vor, dass Behandlungen abgelehnt werden, obwohl sie dringend nötig wären“, so Pollmächer.
Eine zuvor verfasste Verfügung kann dann sicherstellen, dass die gewünschte Behandlung trotzdem erfolgt. Das Formular selbst sowie Informationen dazu findet man auf der Webseite der Gesellschaft: www.dgppn.de .


dpa-mag