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Wie funktioniert die Befreiung auf Zuzahlung?

Für Zuzahlungen für Medikamente über die finanzielle Belastungsgrenze hinaus kann die Krankenkasse eine Befreiung ausstellen. Foto: B. Nolte/dpa-mag

04.02.2025

Wer als gesetzlich Versicherter gelegentlich mit einem Rezept ein Medikament in der Apotheke abholt, kennt das: Einen Teil der Kosten muss man selbst tragen. Die Zuzahlung bei Arzneimitteln beträgt zehn Prozent, mindestens aber fünf und maximal zehn Euro. Ähnliche Regelungen gelten für Hilfsmittel wie Prothesen oder Hörgeräte.
Bei Krankenhausaufenthalten fallen zehn Euro Zuzahlung je Kalendertag an. Für manche Versicherte läppern sich die Zuzahlungen im Laufe eines Jahres ordentlich.

Zuzahlung nur bis zur Belastungsgrenze

Um nicht übermäßig finanziell strapaziert zu werden, gibt es daher eine Höchst- bzw. Belastungsgrenze. Für Zuzahlungen über diese Grenze hinaus kann die Krankenkasse eine Befreiung ausstellen. Die Grenze beträgt 2 Prozent des Jahresbruttoeinkommens, für chronisch kranke Versicherte 1 Prozent.
Die Apotheken bieten einen Zuzahlungsrechner, mit dem man schnell herausfinden kann, wo die eigene finanzielle Belastungsgrenze liegt.

Um das Jahresbruttoeinkommen korrekt einzugeben, sind ein paar Dinge wichtig. Zum einen muss das Einkommen des gesamten Haushaltes berücksichtigt werden, also etwa auch das vom Ehepartner. Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zählen hingegen nicht. Zum anderen gilt nicht alles als Teil des Bruttojahreseinkommens. Ausgenommen sind unter anderem Kindergeld und Wohngeld.
Gehen die Zuzahlungen über die ermittelte Belastungsgrenze hinaus, kann man bei der Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen stellen.

So geht der Antrag auf Befreiung

Formulare gibt es dafür online oder auf telefonische Anfrage. Beilegen müssen die Antragstellenden Quittungen der Zuzahlungen und Einkommensnachweise, chronisch Kranke zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung, so die Verbraucherzentrale.
Wird der Antrag bewilligt, erhält der oder die Versicherte einen Befreiungsbescheid und muss für das Kalenderjahr keine weiteren Zuzahlungen mehr leisten.

Schon jetzt aktiv werden

Allen Versicherten, die bereits zu Beginn des Jahres wissen, dass sie die Belastungsgrenze überschreiten werden, rät der Deutsche Apothekerverband (DAV), schon jetzt eine Befreiung zu beantragen. In dem Fall überweist man der Krankenkasse eine Vorauszahlung in Höhe der Belastungsgrenze und muss dann im gesamten Jahr keine Zuzahlungen leisten.



dpa-mag