Mehr als ungünstig, wenn Arbeitnehmer am ersten Arbeitstag krank im Bett liegen, statt das neue Team und künftige Aufgaben kennenzulernen. Neben den Sorgen, wie das wohl bei der Kollegenschaft ankommt, gibt es auch rechtliche Auswirkungen. „Wer zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses krank ist, hat erst mal keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Beschäftigte sollten sich aber in jedem Fall ganz normal krankmelden. Bleibt die Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber aus, können Arbeitnehmer allenfalls Gehaltsersatzleistungen bekommen. Für Krankengeld müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an ihre Krankenkasse wenden.
Wer aus der Arbeitslosigkeit kommt, hat unter Umständen weiter Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Die gute Nachricht: „Durch eine Krankheit verlängert sich weder die Probezeit noch die Wartezeit, bis der gesetzliche Kündigungsschutz gilt. Der gesetzliche Kündigungsschutz greift in jeden Fall nach sechs Monaten“, so Schipp. Allerdings gilt während einer vereinbarten Probezeit immer: Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. „Das ist ohne Angabe von Gründen möglich - höchstens jedoch innerhalb der ersten sechs Monate“, sagt Schipp. dpa
Fluorid für Kinder
Neuheiten: Ab sofort gilt der Wirkstoff in der Kariesprophylaxe als Kassenleistung.
Er soll die Milchzähne vor Karies schützen: Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung ist nun für alle Kinder unter sechs Jahren als Kassenleistung anerkannt. Zweimal im Kalenderhalbjahr haben sie Anspruch darauf, dass der Zahnarzt oder die Zahnärztin ihre Zähne damit behandelt. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA) hat diese Neuerung beschlossen. Mit dem Erscheinen im Bundesanzeiger ist sie nun in Kraft getreten.
Bislang spielte das Kariesrisiko eine Rolle
Bislang war die Frage, wann die Krankenkasse das Auftragen des Fluoridlackes zahlt, an das Kariesrisiko geknüpft. Nur wenn bei Kindern zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr ein hohes Risiko für Karies vorlag, war der Fluoridlack Kassenleistung. Jüngere Kinder - also bis zum 33. Lebensmonat - hatten bislang schon unabhängig vom Kariesrisiko Anspruch darauf. dpa-mag