Menschen mit Heuschnupfen sind häufig geplagt - die Nase läuft, die Augen jucken und tränen. Aber ist das auch ein Grund, sich krankzumelden? Wenn die Krankheitssymptome überhandnehmen, lautet die Antwort: ja: Arbeitnehmer dürfen sich krankmelden, wenn sie aufgrund der Symptome nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeit zu verrichten. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 5 AZR 37/91) hervor, auf die das Fachportal „Haufe.de“ hinweist. Demnach sind auch Mitarbeiter arbeitsunfähig, die die Arbeitsleistung nur erbringen können, wenn sie dabei das Risiko eingehen, dass sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert. Wer heftig auf Allergie auslösende Stoffe reagiert, kann arbeitsunfähig sein.
Arbeitsunfähigkeit muss man beweisen
Es liegt jedoch keine Arbeitsunfähigkeit vor, wenn ein Arbeitnehmer wegen seiner Allergie nicht in der Lage ist, den Weg zur Arbeit zurückzulegen. Und auch wenn jemand deshalb zum Arzt oder zu einer medizinischen Behandlung muss, begründet dies nicht ohne Weiteres eine Arbeitsunfähigkeit. Eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit hat eine hohe Beweiskraft. dpa-mag
Spray richtig verwenden
Tipp Hin zum Auge
Einfach irgendwie in die Nase sprühen? Wer will, dass das Allergie-Nasenspray bestmöglich wirkt, sollte es im richtigen Winkel in die Nase bringen. „Man sprüht immer ein bisschen schräg in Richtung der Augen, wie ein V“„ rät Allergologe Prof. Torsten Zuberbier von der Charité Berlin.„Denn dort sitzen die Nasennebenhöhlen-Eingänge - und dort schwillt die Nase bei Pollenallergikern zu.“ Das im Nasenspray enthaltene Kortison hemmt die Entzündung und macht so Durchatmen möglich.
Keine gute Idee: abschwellende Nasensprays
Viele Kortison-Nasensprays gibt es nur auf Rezept. Wer sich so ein Präparat von Arzt oder Ärztin verschreiben lässt, lässt sich dort am besten noch einmal im Detail zeigen, wie man es anwendet. Übrigens: Abschwellende Nasensprays sind keine gute Lösung bei einer Pollenallergie. „Sie sollte man wirklich nur im Notfall für zwei, drei Tage nehmen. Sonst entwickelt sich eine Abhängigkeit - ein Problem, das bei kortisonhaltigen Nasensprays nicht besteht“, sagt Zuberbier. dpa-mag