Neue Automatik-Regelung

Fahrschulkompass - Märkisch-Oderland

Neue Automatik-Regelung

 

Seit dem 1. April können Autos mit Schaltgetriebe auch dann gefahren werden, wenn die Fahrschulausbildung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde. Allerdings ist eine Zusatzschulung nötig.Foto: AdobeStock / Jürgen Fälchle / BMVI

27.04.2021

Seit dem 01. April 2021 ist es möglich, die Fahrerlaubnisprüfung für die Fahrerlaubnisklasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass dann die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt wird. Dies geht aus einer Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 16. November 2020 hervor.

Mit ihr wird auf die sogenannte Automatikbeschränkung verzichtet. Voraussetzung ist eine Schulung in einer Fahrschule im Umfang von mindestens 10 Stunden (à 45 Minuten) sowie eine 15-minütige Testfahrt. Der Bewerber muss nachweisen, dass er zu sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges der Klasse B mit manuellem Schaltgetriebe befähigt ist. (bmvi)