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Neuer Strom- und Gasvertrag bedarf der Textform
Strom- und Gasverträge können am Telefon nicht mehr wirksam abgeschlossen werden. Darauf macht die Verbraucherzentrale Berlin aufmerksam. Erhalten Verbraucher von Energielieferanten im Rahmen einer Telefonwerbung einen Anruf, können sie über die Vertragskonditionen sprechen. Ein Vertrag kommt aber nicht zustande. Dieser muss in Textform abgeschlossen werden, zum Beispiel als E-Mail, Brief oder Fax. Auch die Kündigung des laufenden Vertrags bedarf der Textform.In der Vergangenheit hatten dubiose Anbieter immer wieder versucht, Kunden am Telefon zum Wechsel des Energieanbieters zu überreden. Die Masche folgte oft dem gleichen Muster: Die Anrufer stellten sich als Berater für Strom- und Gasverträge vor und erfragten persönliche Daten.Bekamen sie auf diese Weise zum Beispiel Name, Anschrift und Stromzählernummer, konnten sie einen Wechsel zu einem anderen Stromanbieter in die Wege leiten.