Seit 2015 können junge Menschen in Deutschland bereits ab 17 Jahren am Straßenverkehr teilnehmen – dank des Modells des begleiteten Fahrens. Und das mit Erfolg: Die Unfallzahlen bei Fahranfängern, die zunächst begleitet fahren, sind signifikant niedriger als bei denen, die erst ab 18 Jahren allein fahren. Neben der Möglichkeit, von der Erfahrung ihrer Fahrbegleiter zu profitieren, wirkt sich das Modell auch vorteilhaft auf die Versicherungstarife aus. „Die Statistiken zeigen eindeutig, dass begleitetes Fahren die Sicherheit junger Fahrer erheblich verbessert“, erklärt LVM-Versicherungsmann Michael Pfeiffer aus Dolgelin. Gemeinsam mit Egefrau Heike berät er seit vielen Jahren in allen Fragen rund ums Versichern, die Zukunftssicherung und Geldanlagen.
Die Anmeldung zur Fahrschule ist bereits sechs Monate vor dem 17. Geburtstag möglich. Es können beliebig viele Begleitpersonen offiziell eingetragen werden. Die Voraussetzungen für Begleitpersonen sind: Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren ununterbrochen eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und dürfen maximal einen Punkt in Flensburg haben. Für Begleitpersonen gilt zudem eine Promillegrenze von 0,5.
Ein wichtiger Hinweis für Reisen: Begleitetes Fahren ist im Ausland nicht gestattet, mit Ausnahme von Österreich. „Es ist wichtig, die Regeln und Voraussetzungen genau zu kennen, um sicher und regelkonform unterwegs zu sein“, betont Michael Pfeiffer.
In der Regel besteht der Versicherungsschutz beim begleiteten Fahren über die Kfz-Versicherung des genutzten Fahrzeugs. Damit der Versicherungsschutz greift, muss die Versicherung über die Teilnahme am begleiteten Fahren informiert werden. „Wichtig ist zu beachten, dass der Fahrer die Verantwortung für Schäden trägt und nicht die Begleitperson“, erklärt Michael Pfeiffer.
Um als Fahranfänger rundum abgesichert zu sein, sind folgende Versicherungen wichtig: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die Sach- und Personenschäden abdeckt, die Versicherte anderen mit ihrem Fahrzeug zufügen. Die Teilkaskoversicherung deckt bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug ab, zum Beispiel durch Naturereignisse, Diebstahl oder Tierschäden. Die Vollkaskoversicherung ergänzt hingegen den Teilkaskoschutz um Vandalismus- und selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug. „Es ist ratsam, sich über die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten zu informieren, um ausreichend und rundum abgesichert zu sein“, rät der Experte und fügt ergänzend hinzu: „Wir als LVM-Versicherer heben uns deutlich vom Markt ab. Die Fahranfänger müssen nur in einem PKW-Vertrag eingetragen sein und dürfen dann jeden LVM-versicherten PKW bewegen und haben vollen Versicherungsschutz.“
Generell haben junge Fahranfänger die Möglichkeit, bei ihrer Versicherung Geld zu sparen. „Teilnehmer am begleiteten Fahren ab 17 erhalten häufig vergünstigte Tarife, wenn sie später eine eigene Versicherung abschließen. Aber auch junge Leute, die nicht den Führerschein mit 17 gemacht haben, können vergünstigte Sondertarife erhalten“, erklärt der Dolgeliner Versicherungsfachmann.
Durch die sogenannte Zweitwagenregelung über die Eltern lässt sich zudem das erste eigene Fahrzeug häufig vergünstigt versichern.
Einige Versicherungen bieten außerdem sogenannte Telematik-Tarife an, bei denen Fahrdaten technisch erfasst und sicheres Fahren belohnt werden. „Bei der LVM erhalten junge Kunden unter 30 Jahren zehn Prozent Preisnachlass auf ihren Versicherungsbeitrag“, weiß Michael Pfeiffer. „Dazu gibt es Punkte für sicheres Fahren, die in Gutscheine umgewandelt werden können. Die Go4Smile-App erfasst Informationen zum Fahrverhalten und übermittelt diese sicher an uns, außerdem liefert die App wertvolle Tipps und Infos zum individuellen Fahrverhalten.“
Kontakt für weitere Informationen: LVM-Agentur Michael Pfeffer, Alte Poststr. 27, 15306 Lindendorf, OT Dolgelin, Tel. 03346 848484, 0157 50144287, info@pfeiffer-mol.lvm.de