Wer Versicherung hört, denkt im ersten Moment sicher an Kfz-, Gebäude oder Unfallversicherungen. Doch das Angebot der LVM-Agentur von Michael Pfeiffer in Dolgelin ist wesentlich umfangreicher. Es umfasst auch wichtige Elemente der Daseinsvorsorge. Zum Beispiel, was die Rente betrifft.
„Die gesetzliche Rentenversicherung wird zukünftig für alle Arbeitnehmer eine Grundsicherung sein – nicht weniger, aber auch nicht mehr“, weiß der Fachmann. Jeder Arbeitnehmer ist daher eigenverantwortlich dafür zuständig, eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen. Neben der privaten Vorsorge bietet sich aufgrund der Steuer- und Sozialabgabenersparnis auch eine arbeitnehmerfinanzierte Betriebliche Altersversorgung an
Bei einer Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer zugunsten einer Versorgungszusage auf einen Teil seines Gehaltes. Gemäß Betriebsrentengesetz werden künftig fällige Entgeltbestandteile in eine wertgleiche Zusage umgewandelt. In der Praxis bedeutet das, dass der Arbeitgeber Teile des künftigen Gehaltes direkt vom Bruttolohn einzieht. Dadurch sinkt das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers und es fallen, abhängig von der individuellen Verdienstsituation, weniger Lohnsteuern und Sozialabgaben an. In Deutschland haben Arbeitnehmer einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf Entgeltumwandlung. Sie dürfen bis zu 7008 Euro in einen entsprechenden Vertrag einzahlen. Das entspricht acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Hiervon ist ein Beitrag von bis zu 3504 Euro sozialabgabenfrei (vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze).
Ein Kriterium für die Förderung der Betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen ist die Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen bei pflichtversicherten Arbeitnehmern. Da die Beiträge zur Sozialversicherung paritätisch gezahlt werden – sprich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den gleichen Anteil leisten – entsteht beiden Seiten ein Vorteil. Arbeitgeber sind verpflichtet, jede Entgeltumwandlung mit einem Zuschuss von 15 Prozent zu fördern, soweit sich dieser aus eingesparten Sozialabgaben ergibt. Der Zuschuss ist für den Arbeitgeber also kostenneutral.
Als Alternative zum Bausparvertrag oder Fondssparplan ist es in vielen Branchen inzwischen aufgrund tarifvertraglicher Regelungen auch möglich, die Vermögenswirksamen Leistungen in die Entgeltumwandlung mit einzubeziehen. Auch hier fließen die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei aus dem Bruttogehalt in den Vertrag der Betrieblichen Altersversorgung.
Kontakt für weitere Informationen: LVM-Agentur Michael Pfeiffer, Alte Poststr. 27, 15306 Lindendorf, OT Dolgelin, Tel. 848484, 03346 0157 50144287, info@pfeiffer-mol. lvm.de