Wie besseres Scheinwerferlicht am Auto nachgerüstet werden kann
Was bringt die Augen von Autofahrern im LED-Schein so zum Leuchten?
Die LED-Technik ist noch immer das Maß der Dinge. Die Nachrüstsets sorgen für eine deutlich höhere Lichtausbeute bei geringerem Stromverbrauch und fünfmal längerer Haltbarkeit als Halogen-Lampen. Die Lampen strahlen kaltweiß, leuchten weiter und breiter mit geringerer Blendwirkung und punkten mit einer scharfen Hell-Dunkel-Grenze.
Wie viel Schrauber-Gen ist für den Einbau der Nachrüst-LED nötig?
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die Werkstattprofis ranlassen. Denn Fallstricke gibt es einige: So könnte beispielsweise der Lampensockel beim Befestigen der LED-Lampe in den ohnehin schlecht einsehbaren Scheinwerfergehäusen nicht korrekt montiert werden. Oder es muss zusätzlich ein Can-Bus-Adapter verbaut und verkabelt werden, der verhindert, dass dem Fahrer im Cockpit ständig ein Lampenausfall signalisiert wird. Schlussendlich müssen nach der Umrüstung die Scheinwerfer neu eingestellt werden.
Für wen lohnt die Umrüstung?
Vielfahrer wie Pendler und Außendienstler profitieren davon. Aber auch ältere Autofahrer, deren Sehvermögen oft unbemerkt und schleichend nachlässt, und generell solche mit Sehschwächen schätzen sie. Im Regen, bei Dunkelheit oder Nebel erhöht sich mit funzelndem Autolicht das Risiko von Unfällen.
Handel und Internet bieten zahlreiche Umrüstsätze an. Worauf sollten Käufer achten?
Entscheidend ist die Zulässigkeit. Die Besonderheit bei den Retrofits: Für sie gibt es keine ECE-Regelung, dafür eine Allgemeine Betriebs-Genehmigung (ABG) vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Sie gilt nur in Deutschland und ist erkenntlich an einer Wellenlinie und der dazugehörigen Genehmigungsnummer. Die ABG ist jederzeit im Auto mitzuführen. Für alle anderen Nachrüstlösungen gilt das Genehmigungszeichen, auch E-Zeichen genannt.
Welcher Ärger droht beim illegalen Nachrüsten?
Da kommt einiges auf die Autofahrer zu: Neben einem Bußgeld erlischt mit der fehlenden Bauartgenehmigung der Scheinwerfer auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Und bei der HU gelten die illegalen Leuchten als erheblicher Mangel – Plakette ade. Kommt es dann noch zu einem Unfall, kann die Versicherung die Leistung verweigern. (zdk)