Das ist aber nicht immer wirtschaftlich sinnvoll. Was Interessenten wissen sollten.
Kein langes Speichern
Von Frühling bis Herbst wird die meiste Sonnenenergie in Strom umgewandelt - während im Winter die Sonneneinstrahlung schwächer und die Energieproduktion geringer ist. In einem Batteriespeicher lässt sich überschüssiger Strom aus der Sommerproduktion aber nicht so lange einlagern, um dieses Produktionsloch zu füllen. Aktuell erhältliche Batteriespeicher für Privathaushalte sind sogenannte Tageszeitspeicher, so die Verbraucherzentrale NRW. „Sie dienen hauptsächlich dazu, einen tagsüber erzeugten Stromüberschuss am Abend, in der Nacht und am nächsten Morgen nutzbar zu machen, bis die Solarstromproduktion von Neuem beginnt.“
Nicht immer spart man Geld
Man spart mit Batteriespeichern nicht automatisch Geld. So sind die Anschaffungskosten für die Stromlager laut Verbraucherzentrale recht hoch. Man sollte deshalb vor der Anschaffung vereinfacht gesagt - durchrechnen: Wie viel Vergütung würde man erhalten, wenn man den überschüssigen Solarstrom bei einer Anlage ohne Speicher ins öffentliche Netz einspeisen würde? Und zwar über die geschätzte Lebensdauer des Batteriespeichers hinweg. Diese Summe wird mit Anschaffungskosten des Batteriespeichers verglichen.
Klingt komplex und ist es auch, da noch andere Faktoren eine Rolle spielen können. Bei der Berechnung, ob sich ein Batteriespeicher lohnt, helfen etwa Energieberater oder Handwerker. Gut zu wissen: Wegen der hohen Anschaffungskosten für Batteriespeicher raten die Verbraucherschützer, zur Größe der Photovoltaikanlage und dem eigenen Stromverbrauch passende Modelle zu kaufen.
Faustformel: Eine Kilowattstunde Speicherkapazität je 1000 Kilowattstunden des jährlichen Haushaltsstrombedarfs veranschlagen. Strom für Wärme und E-Mobilität gehören dabei nicht in die Berechnung. Gut zu wissen: Wer sich nicht gleich eine Photovoltaikanlage und einen Batteriespeicher leisten kann, kann letzteren auch nachträglich kaufen und installieren lassen. dpa
Haarspray-Dosen gut entleeren
Die Frisur sitzt, doch das Haarspray ist jetzt leer. Nun muss die Flasche entsorgt werden. Für Spraydosen aus Metall ist der richtige Ort dann der Gelbe Sack oder die Gelbe Tonne.
Allerdings nur, wenn die Sprühdose auch wirklich komplett entleert ist. Darauf weist die Initiative „Mülltrennung wirkt“ hin. Denn geraten Sprühdosen mit Inhalt unter Druck, etwa im Sortierfahrzeug oder in der Sortieranlage, kann es zu gefährlichen Bränden oder Verpuffungen kommen.
Sind noch Reste des Haarsprays in der Dose, muss diese beim kommunalen Wertstoffhof oder im Sondermüll entsorgt werden. Das gilt auch für Spraydosen, die beispielsweise Reste von Rasierschaum oder Deo enthalten. dpa
Einweg-Vapes richtig entsorgen
E-Zigaretten
Sie sind bunt, schmecken nach Zuckerwatte, Cheesecake oder Wassermelone und liegen total im Trend - sogenannte Einweg-Vapes. Die E-Zigaretten zur einmaligen Nutzung findet man nicht nur nahezu in jedem Kiosk oder jeder Tankstelle, sondern auch massenhaft im Müll. Aber gibt es bei der Entsorgung von E-Zigaretten irgendetwas zu beachten?
Erkennungssymbol berücksichtigen E-Zigaretten - egal ob Einweg oder Mehrweg - sind Elektrogeräte und gehören somit nicht in den Restmüll. Um das zu erkennen, kann man auf das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern achten. Laut Umweltbundesamt befindet sich das Zeichen in der Regel auf dem Produkt, der Verpackung oder der Gebrauchsanweisung.
Kostenfreie Abgabe
E-Zigaretten enthalten häufig Batterien oder Akkus, die schädliche Chemikalien enthalten. Vor der Entsorgung sollten diese, wenn möglich, aus dem Gerät entfernt werden. Dadurch wird das Risiko von Leckagen und Umweltverschmutzung minimiert. Hat der Einweg-Dampfer einmal ausgedient können Verbraucherinnen und Verbraucher das Elektrogerät kostenlos an kommunalen Sammelstellen, wie Wertstoffhöfen oder mobilen Schadstoffsammelstellen, abgeben.
Händlerverantwortung
Vertreiber von Elektrogeräten sind ebenfalls in die Pflicht genommen, so das Umweltbundesamt. Große Geschäfte (ab 400 Quadratmetern Verkaufsfläche) sowie Supermärkte (ab 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche) müssen kleine Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen - das gilt auch für Einweg-E-Zigaretten. Dafür sind weder Kaufnachweis noch Neukauf erforderlich. dpa