Endlich volljährig: Rechte und Pflichten

In diesem Jahr erwachsen... endlich 18

Endlich volljährig: Rechte und Pflichten

Kind sein ist juristisch vorbei - in beinahe allen Bereichen des Lebens gibt es wichtige Veränderungen

Grund zum Feiern: Als volljährig gilt man in Deutschland rein rechtlich mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Offiziell ist man jetzt ein Erwachsener. Foto: shutterstock/Andrew Angelov  

25.05.2021

Sehnsüchtig wird er erwartet: der 18. Geburtstag. Endlich volljährig, endlich mehr Rechte. Aber man hat jetzt nicht nur mehr Rechte, sondern auch eine ganze Reihe an neuen Pflichten. Gesetzliche Verankerung der Volljährigkeit Als volljährig gilt man in Deutschland rein rechtlich nach § 2 des Bundesgesetzbuches mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Offiziell ist man kein Kind mehr, sondern ein Erwachsener. Dadurch darf man eigene Entscheidungen treffen, muss sein Handeln aber auch rechtfertigen bzw. dafür auch gerade stehen. Doch es war nicht immer so, dass man in Deutschland im Alter von 18 Jahren volljährig wurde. Erst am 22. März 1974 beschloss der Bundestag die Altersgrenze zur Volljährigkeit von 21 auf 18 Jahre herabzusetzen, da man bereits vor dem Erreichen des 21. Lebensjahres umfangreiche Pflichten wahrzunehmen hatte. Am 1. Januar 1975 trat die neue gesetzliche Regelung in Kraft.

Die neuen Rechte und Pflichten von A bis Z

- Alkohol:
Die gesetzlichen Beschränkungen fallen nun weg. Man darf jederzeit hochprozentigen Alkohol kaufen und öffentlich trinken. Doch Achtung: Seit 2007 dürfen Fahranfänger überhaupt keinen Alkohol mehr trinken, es besteht absolutes Alkoholverbot am Steuer.

- Arbeitszeit
Das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Azubis und Angestellte unter 18 schützt, besitzt nun keine Gültigkeit mehr. Ab jetzt darf man mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Ebenfalls erlaubt: Wochenendarbeit sowie Schicht- und Akkordarbeit. Bei einer täglichen Arbeitszeit von sechs Stunden ist nun auch eine verkürzte Pausenzeit auf eine halbe Stunde üblich.

- Ehe
Sind beide Partner volljährig, dürfen sie – auch ohne Zustimmung der Eltern oder des Familiengerichts – heiraten. Wer nicht bis zur Volljährigkeit warten möchte, muss einen Antrag beim Familiengericht stellen. Aber auch in diesem Fall muss einer der Partner volljährig sein.

- Führerschein
Die erste Spritztour im eigenen Auto oder in dem der Eltern ist für viele ein absolutes Highlight. Mit der Fahrausbildung darf man natürlich schon vor dem 18. Geburtstag anfangen. Wer den Führerschein bereits mit 17 Jahren gemacht hat, darfst nun ohne Begleitung fahren.

- Geld
Auch ohne Zustimmung der Eltern, kann man jetzt ein Girokonto bei einer Bank oder Sparkasse eröffnen, inklusive Kreditkarten und Dispokredit. Voraussetzung ist ein regelmäßiges monatliches Einkommen.

- Geschäftsfähigkeit
Jetzt ist man voll geschäftsfähig und darf alle Rechtsgeschäfte selbst tätigen, z.B. Verträge aller Art (Kaufvertrag, Mietvertrag etc.) abschließen. Das Risiko trägt man ganz alleine.

- Haftpflicht
Ab 18 muss man sich nicht automatisch selbst versichern. In den meisten Fällen bleibt man auch nach dem 18. Geburtstag noch bei den Eltern versichert. Solange man unverheiratet ist und noch eine Ausbildung (Schule, Studium, berufliche Ausbildung) absolviert, bleibt man mitversichert, unabhängig vom Alter. Der Versicherungsschutz endet mit Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums.

- Jugendschutz
Mit 18 gibt es keinerlei Beschränkungen mehr nach dem Jugendschutzgesetz. Man darf ausgehen solange man will (ausgenommen natürlich sind Krisenzeiten wie Corona), jeden Film ansehen und jegliche altersbeschränkten Zeitschriften, Videos, PC-Spiele etc. konsumieren.

- Prozessfähigkeit
Man hat jetzt das Recht, Gerichtsprozesse selbst oder durch einen bestellten Vertreter (Anwalt) zu führen, man ist also voll prozessfähig. Strafrecht: Ab 18 ist man für sein Handeln alleine verantwortlich und voll strafmündig. Bis zum 21. Lebensjahr gilt man als Heranwachsender und kann für eine Straftat noch nach dem Jugendstrafrecht behandelt werden.

- Schule
Die Schulpost geht nun direkt an den Adressaten. Entschuldigungen, Verweise und Zeugnisse müssen nicht mehr von euren Eltern unterschrieben werden. Zudem darf man selbst wählen, welche Schulform man besuchen möchte. Vor der Schulpflicht kann man sich aber trotzdem nicht drücken.

- Sorgerecht
Junge Frauen, die mit 18 Mutter werden und unverheiratet sind, erhalten in der Regel das alleinige Sorgerecht für das Kind. Eine Sondererklärung beim Jugendamt macht es allerdings möglich, gemeinsam mit dem Vater die elterliche Sorge zu beantragen und auszuüben.

- Wahlrecht
Jetzt hat man das volle Wahlrecht, also das aktive wie das passive. Man kann sich zudem auch selbst zur Wahl stellen und gewählt werden. Was viele nicht wissen: Auch in den Personal- oder Betriebsrat des Arbeitgebers kann man sich jetzt wählen lassen.

- Wohnung
Mit 18 darf man von zu Hause ausziehen und den Wohnort selbst bestimmen. Man sollte jedoch unbedingt eine Hausratversicherung abschließen, um sich z.B. gegen Schäden durch Feuer, Hagel, Diebstahl oder Vandalismus zu schützen. (pm/cr)

Mehr Informationen unter www.abi.unicum.de

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