Eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung deckt Schäden durch Unwetter mit Hagel, Starkregen oder Stürme ab. Was versichert ist - und was nicht versteckt sich aber oft im Kleingedruckten der Police. Arbeitszimmer im eigenen Wohnhaus können so ein Spezialfall sein. Zwar seien viele Arbeitszimmer Teil der Hausratversicherung, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wer aber ein ausschließlich beruflich oder gewerblich genutztes Arbeitszimmer in der Wohnung hat, kann unter Umständen einen Zusatzbaustein vom Versicherer benötigen.
„Allerdings dürfte das Problem in der Praxis nur wenige Kunden betreffen", beruhigt Oliver Hauner, Leiter Sachversicherung beim GDV. „Bei den meisten Ver sicherten wird ein solches Zimmer eben doch mindestens zum Teil privat genutzt, wie beispielsweise als Homeoffice im Lockdown oder bei entsprechenden Arbeitsplatzregelungen der Arbeitgeber." (dpa)
Selbstsicher ins Gespräch
Frage nach mehr Gehalt lohnt meistens