Werden bei Ihnen auch gerade zahlreiche Versicherungsbeiträge fällig? Wer sich nun über Häufung oder Beitragssteigerungen ärgert, nimmt das gerne zum Anlass, auszusortieren. Der Bund der Versicherten (BdV) rät aber, dabei mit Augenmaß vorzugehen.
„Weder die Beitragshöhe noch die Anzahl der Versicherungen sagt etwas über die Qualität des Versicherungsschutzes aus“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. „In unserer Beratung sehen wir immer wieder, dass viele Haushalte entweder falsch, zu teuer oder nicht ausreichend versichert sind.“
Wichtig ist, was drin ist
Entscheidend sei bei der Aus- oder Abwahl einer Versicherung nämlich nicht, ob der Tarif günstig ist oder nicht, sondern vor allem, ob er im entsprechenden Schadenfall leistet. Ein guter Vertrag überzeuge daher mit umfangreichen Leistungen, nicht mit dem günstigsten Beitrag.
Wer also zum Jahresstart seine Versicherungsverträge auf den Prüfstand stellt, sollte genau darauf – nämlich Umfang und Bedingung der Leistungen – sein Augenmerk legen, rät der BdV.
Bevor eine Versicherung pauschal gekündigt wird, sollte man überlegen, welchen individuellen Bedarf es gibt – und die Policen genau darauf ausrichten.
Kombiangebote prüfen
So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu bündeln, wie in einer Hausrat-Haftpflicht-Kombi. Wer beide Versicherungen zusammen bucht, spart fünf Prozent an Beitragskosten.
Die Hausratversicherung deckt grundsätzlich das Inventar, den losen Besitz einer Wohnung ab, von den Möbeln über elektrische Geräte, Kleidung bis hin zu Schmuck. Dazu kann man Zusatzbausteine einfließen lassen, wie den Fahrradschutz, Glasschutz oder Extremwetterschutz. Hinzu kommt im Kombipaket die Privat-Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt die Kosten für einen vom Versicherungsnehmer verursachten Schaden, wenn beispielsweise versehentlich das Eigentum einer anderen Person beschädigt wird und Schadensersatzforderung erhoben wird.
Für eine grobe Einschätzung zur Notwendigkeit einzelner Versicherungen können Interessierte online den kostenlosen Bedarfscheck des BdV machen. Dieser gibt eine Orientierung, welche Verträge wichtig und welche eher verzichtbar sind.
dpa
Angst vor Krieg im Urlaubsland?
Die Furcht vor Krisen reicht nicht, damit die Police die Kosten für eine Urlaubsabsage trägt. Wann die Versicherung stattdessen greift – und was aktuell rund um Stornierungen gilt, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Reiserücktrittsversicherungen zahlen „normalerweise“ nicht bei Reiseabbruch oder Reiserücktritt wegen Kriegshandlungen oder der Sorge davor. Der Ratschlag des GDV: „Vor einer Reise sollte klar sein, wann die Reiseversicherung leistet – etwa bei unerwarteter schwerer Erkrankung, einem Unfall oder anderen persönlichen Notfällen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen laut einer Mitteilung.
„Nicht versichert ist dagegen ein Rücktritt allein wegen einer sich verschlechternden Sicherheitslage am Reiseziel.“
Pauschalreisende im Vorteil
Gerade wer eine Pauschalreise über einen Veranstalter bucht, hat hier gewisse Rechte. Dann gilt grundsätzlich: Pauschalreisende können eine Reise in der Regel kostenfrei stornieren, wenn auf dem Weg zum Urlaubsort, am Urlaubsort selbst oder in der Region unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die den urlaubsmäßigen Aufenthalt unmöglich machen, erklärt Reiserechtler Paul Degott.
Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, so wie aktuell für viele Staaten im Nahen Osten, ist ein gutes Indiz dafür.
Erste Anlaufstelle für Pauschalreisende sollte das Reisebüro oder der Reiseveranstalter sein. Steht die Reise erst in einigen Wochen an, etwa in den Osterferien, ist es ratsam, die Situation zunächst noch zu beobachten und in jedem Fall nicht auf eigene Faust vorschnell zu stornieren.
Wer Flug und Hotel individuell gebucht hat, hat diese Möglichkeit zur kostenfreien Stornierung bei außergewöhnlichen Umständen nicht. Dann zählen jeweils die Geschäftsbedingungen der Vertragspartner.
Reiserücktritt und Reiseabbruch
Eine Rücktrittsversicherung zahlt laut GDV indes bei klar definierten persönlichen Gründen. Deswegen ist der Blick in die Abdeckung so wichtig, denn die Policen können sich unterscheiden. Eine Reiseabbruchversicherung greift dann, wenn man wegen unvorhergesehenen Ereignissen die Heimreise antreten muss.
pm/jr


