Das Gesetz verpflichtet Tierhalterinnen und Tierhalter bei Schäden durch privat gehaltene Hunde oder Pferde Schadensersatz zu leisten. Und zwar auch dann, wenn sie die erforderliche Sorgfalt beachtet und selbst keine Schuld haben.
Für private Tierhalterinnen gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Die Verantwortlichkeit wird allein durch das willkürliche Verhalten des Tieres (sog. „Tiergefahr“) ausgelöst. Der Vorteil einer Tierhalterhaftpflicht: Fügen Hund oder Pferd Dritten Schaden zu und entstehen hieraus Schadensersatzansprüche, springt die Versicherung ein und übernimmt die Kosten.
Für wen gilt die Versicherung?
Die Tierhalterhaftpflicht gilt nicht nur für den oder die Tierhalterin. Mitversichert sind auch Miteigentümer, Mithalter, Hüter, Reiter und Reitbeteiligte des versicherten Vierbeiners. Vorausgesetzt, diese üben diese Funktion nicht gewerbsmäßig aus.
Was ist versichert?
Versicherungsschutz im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht besteht und - auch in der Bundesrepublik Deutschland.
Und zwar rund um die Uhr zeitlich unbegrenzt bei vorübergehenden (d.h. nicht im Vorhinein auf Dauer ausgelegten) Aufenthalten im weltweiten Ausland. Die Tierhalterversicherung ist auch kombinierbar mit der Tierkrankenversicherung. Näheres dazu erklärt das Versicherungsbüro vor Ort. allianz.de