Haftpflichtversicherung für Hunde?

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Haftpflichtversicherung für Hunde?

Versicherung schützt die Halter vor Schadensrisiko.

Kleiner Beitrag, großer Schutz. Die Halterhaftpflichtversicherung zahlt sich aus. Foto: Clemens Lange/stock.adobe.com

18.03.2024

Hundehalter haften für alle Schäden die ihr Hund verursacht auch, wenn sie selbst keine Schuld trifft. Eine Hundehaftpflicht ist für jeden privaten Hundehalter aller Rassen daher eine unverzichtbare Versicherung.

Verletzt ein Hund eine Person oder verursacht einen Unfall, haftet der Besitzer und muss für alle Kosten aufkommen. Haben Sie keine Hundehaftpflicht, müssen Sie diese Kosten selbst bezahlen.

Werden Personen verletzt, gehen die Gebühren für Behandlungen und Schadensersatzforderungen schnell in die Millionenhöhe. Eine Summe, die dann den finanziellen Ruin bedeuten kann.

Eine Hundehaftpflicht schützt Sie davor und übernimmt Schadensersatzforderungen, die von Ihnen als Hundebesitzer gefordert werden. Um für alle Eventualitäten abgesichert zu sein, sollten Sie eine Hundehaftpflicht mit einer Deckungssumme von 15 Millionen abschließen.

Ist eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht?

Ja, in Deutschland sind Hundehalter in manchen Bundesländern zum Abschluss einer Hundehaftpflicht verpflichtet.

Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit das einzige Bundesland, in dem kein Hundehalter zum Abschluss einer Hundehaftpflicht verpflichtet ist. Der Abschluss einer Hundehaftpflicht ist dennoch für jeden Halter empfehlenswert.

In diesen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben:

• Berlin
• Hamburg
• Niedersachsen
• Sachsen-Anhalt
• Schleswig-Holstein
• Thüringen

In anderen Bundesländern ist die Haftpflicht für große Hunde oder sogenannte Listenhunde Pflicht.

Welche Rassen müssen versichert werden?

Ob und wie ein Hund gefährlich ist, wird immer noch in zwei Kategorien eingestuft.

Kategorie 1: (American) Pit Bull, (American) Staffordshire Terrier und Bullterrier

Kategorie 2: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu.

Für ihre Haltung sind eine Erlaubnis und ein Sachkundenachweis erforderlich. Die Hunde müssen an der Leine geführt werden und gekennzeichnet sein. allianz.de

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