Führung durch den Dschungel

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Führung durch den Dschungel

Weiterbildung: Als Pflegeberaterin/Pflegeberater den nächsten Schritt auf der Karriereleiter wagen.

Die Pflegeberatung bringt die Aspekte von Pflege, Gesundheit und sozialem Miteinander zusammen. Foto: adobe.stock

13.03.2023

Wie war das mit dem Pflegegrad? Von wem bekommen wir den Rollstuhl und wer baut uns jetzt die Wohnung pflegegerecht um? Fragen über Fragen, die zum Alltag pflegender Angehörigen gehören und die Betroffenen mehr als fordern. Der beste Zeitpunkt, um sich an die Pflegeberatung zu wenden. Hier werden fachübergreifend Lösungen und Antworten gesucht, gesetzlich fundiert und in der Praxis realisiert.

Der/die Pflegeberaterin hört die Bedarfe der pflegenden Angehörigen und der Patienten heraus und beginnt mit der Arbeit dort, wo sie gebraucht wird; entweder bei Antragstellung für einen Pflegegrad, der Höherstufung oder aber der Einschätzung, welche Art von Pflege überhaupt unterstützend und hilfreich für die Familie ist. Hinzu kommen die Kostenüberlegungen oder auch das empathische Gespräch, wenn den Leuten scheinbar alles zu viel wird oder sich eine Situation gravierend verändert.

Wie gestaltet sich die Ausbildung zum/zur Pflegeberaterin?

Gesetzlich verankert ist die Weiterbildung zur Pflegeberaterin im Paragraf 7a des SGB XI. Inhaltlich geht es um folgende Themen:

• Grundlagen des Pflegefachwissens: Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Pflege und Gesundheitswesens
• Case Management in der Pflege, Konzepte und Fallbesprechung
• Recht in der Pflege: Vertragsrecht der Kassen, Betreuungsrecht und Bundesversorgungsgesetz, Leistungsrecht der Pflegeversicherung, Rehabilitationsrecht
• Qualitätsmanagementsysteme, Konzepte der Bedarfsermittlung

Rhetorik, Aufklärung, Beratung, Antragstellung

Hinzu kommt ein Pflegepraktikum im Umfang von einigen Tagen, das in ambulanten und teilstationären Pflegeeinrichtungen stattfindet.

Voraussetzung für die Weiterbildung

Pflegeberater nach Paragraf 7a müssen über einschlägige Erfahrungen in der Pflege verfügen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildung ist ein Abschluss als Altenpfleger, Gesundheitspfleger und Krankenpfleger, Kinderkrankenpfleger, Sozialversicherungsfachangestellter, Sozial- oder Heilpädagoge oder auch alternativ mit einem Studienabschluss in sozialer Arbeit mit mindestens einjähriger Berufspraxis.

Persönliche Voraussetzungen

Pflegeberater haben häufig mit Menschen zu tun, die von einem Tag auf den anderen in eine schwierige Lebenssituation geraten sind, zum Beispiel, wenn Familienmitglieder in Folge einer Erkrankung plötzlich Pflegebedarf haben. Sie brauchen daher neben der Fachkenntnis auch Einfühlungsvermögen und sollten sich auf unterschiedlichste Menschen einstellen können. Die Konfrontation mit Schicksalsschlägen verlangt außerdem eine große psychische Belastbarkeit und die Fähigkeit die Sorgen der Ratsuchenden nicht mit nach Hause zu nehmen".

Dauer und Verlauf

Die Weiterbildung wird zumeist in Teilzeit und berufsbegleitend angeboten. Dann dauert sie ein Jahr mit anschließendem Praktikum. Hinzu kommt noch eine geraume Zeit an Selbststudium.

Anerkennung

Zwar ist der Begriff des Pflegeberaters nicht geschützt, aber die Weiterbildungen zum Pflegeberater nach Paragraf 7a SGB XI werden anerkannt, wenn sie gemäß den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gestaltet sind. Dieser gibt vor, dass der Anteil der Theorie mindestens 400 Stunden beträgt. Teilnehmer einer solchen Maßnahme dürfen sich Zertifizierte Pflegeberater nennen. Es ist also sinnvoll, darauf zu achten, dass die Weiterbildung den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes entspricht, da die Pflegekasse seit 2011 nur noch Personal einsetzen darf, das nach diesen Richtlinien ausgebildet wurde. pflegestudium.de