Den Ausbildungsbetrieb einfach wechseln?

Azubi gesucht: Wir haben noch freie Plätze

Den Ausbildungsbetrieb einfach wechseln?

Schnelle Kehrtwende in der Ausbildung? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zb/dpa-mag

31.08.2021

Wer direkt nach dem Schulabschluss in eine Ausbildung startet, weiß manchmal gar nicht genau, was auf ihn zukommt. Aber was, wenn es Azubis dann im Ausbildungsbetrieb so überhaupt nicht gefällt? Können sie einfach in einen neuen Betrieb wechseln?„Einfach wechseln geht nicht“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. „Der Azubi müsste zunächst das Ausbildungsverhältnis mit dem Altbetrieb beenden, also zum Beispiel einen Aufhebungsvertrag schließen oder kündigen.“ Für einen Aufhebungsvertrag braucht man das Einverständnis des Ausbildungsbetriebs, wie der Fachanwalt erklärt. Kündigen kann man einseitig, also ohne Einverständnis des Arbeitgebers. 

Kündigungsmöglichkeiten beachten

„Für die Kündigungsmöglichkeiten kommt es aber entscheidend darauf an, wie lange die Ausbildung schon läuft“, schränkt Bredereck ein. Während der Probezeit, die zwischen einem und vier Monaten dauert, könne das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Nach Ablauf der Probezeit jedoch dürfen Azubis nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. „Das müssen dann allerdings ganz gravierende Gründe, wie zum Beispiel schwerwiegende Vertragsverletzungen des Arbeitgebers sein“, erklärt der Arbeitsrecht-Experte.

Im Zweifel mit Ausbildungsbetrieb sprechen

Mit einer Frist von vier Wochen darf der Auszubildende außerdem auch nach Ablauf der Probezeit kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.

„Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, lohnt es sich aber häufig, trotzdem einmal mit dem Ausbildungsbetrieb zu sprechen. Unmotivierte Azubis sind oft gar nicht gewünscht“, sagt Bredereck.

Häufig sei die Unzufriedenheit auch beidseitig. Dann könne eine entsprechende Aufhebung vermutlich einvernehmlich erreicht werden. (dpa)

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