Darf ein Ghostwriter meine Bewerbung schreiben?

Ausbildung 2021 - Finde Deinen Platz!

Darf ein Ghostwriter meine Bewerbung schreiben?

 

Nicht immer ganz einfach: Bewerberinnen und Bewerber dürfen sich für ihr Anschreiben durchaus professionelle Hilfe holen. Foto: Christin Klose/dpa-mag

27.04.2021

„Hiermit bewerbe ich mich für...“: Recht viel mehr fällt manchem Bewerber oder mancher Bewerberin für das Anschreiben nicht ein. Dass sie damit nicht weit kommen, ist ihnen klar. Ist es erlaubt, sich nun professionelle Hilfe zu holen?„Ein Bewerber darf zur Erstellung der Bewerbungsunterlagen fremde Hilfe in Anspruch nehmen“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.Es gibt jedoch Grenzen: Bewerber sollten keine falsche Angaben machen oder über bestimmte Qualifikationen täuschen. Übertreibt der Bewerbungscoach oder Ghostwriter im Anschreiben also maßlos, ist wenig gewonnen. Nicht nur, weil die Wahrheit meist schnell ans Licht kommt. Wer falsche Angaben macht und den Arbeitgeber über die eigene Eignung täuscht, riskiert, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis später anficht. Bewerberinnen und Bewerber sollten laut Alexander Bredereck auch nicht behaupten, dass sie die Bewerbung eigenhändig verfasst haben, wenn das nicht der Fall ist. Ein Täuschungsversuch ist es aber nicht, wenn man sich für eine Bewerbung coachen lässt. Das sei schon deshalb nicht anzunehmen, weil heutzutage niemand davon ausgehen dürfe, dass Bewerbungsunterlagen komplett ohne fremde Hilfe erstellt werden. „Das wäre ja schon fast unprofessionell“, so Bredereck. (dpa)

Mit Pausen: FFP2-Masken auf Arbeit

Gibt es am Arbeitsplatz eine Tragepflicht für FFP2-Masken, muss es auch festgelegte Trage- und Erholungszeiten geben. Das erklärt Stefan Mayer von der Präventionsabteilung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW).

Dazu müssen Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Die Tragezeit und die Dauer der Pausen richten sich dann zum Beispiel nach der Schwere der Tätigkeit, den Arbeitsbedingungen vor Ort und den persönlichen Voraussetzungen der Träger, erklärt Mayer in einem Interview im Online-Magazin der BGHW. Für FFP2-Atemschutzmasken ohne Ausatemventil werde etwa in der Regel eine Tragedauer von 75 Minuten empfohlen. Das gilt für mittelschwere Tätigkeiten und normale Umgebungsbedingungen. Danach sollte es eine Tragepause von 30 Minuten geben. FFP2-Masken zum Einmalgebrauch müssen nach spätestens einer Schicht entsorgt werden.

Zum Hintergrund: Die geltenden Arbeitsschutzregeln sehen vor, dass eine medizinische Gesichtsmaske (oder OP-Maske) immer dann getragen werden muss, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Gleiches gilt, wenn mehrere Personen einen Raum nutzen müssen, ohne dass die geforderte Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Person eingehalten werden kann.

Die Gefährdungsbeurteilung kann jedoch ergeben, dass ein Mund-Nasen-Schutz in Form einer medizinischen Gesichtsmaske nicht ausreicht. Dann müsse der Arbeitgeber Atemschutzmasken, also zum Beispiel FFP2-Masken, bereitstellen, erklärt Stefan Mayer. Das ist etwa bei schwerer körperlicher Arbeit denkbar.

Die sogenannten Atemschutzmasken schützen anders als ein Mund-Nasen-Schutz bei eng anliegendem Sitz vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen. Erlaubt seien laut Gesetz neben FFP2-Masken solche, die eine vergleichbare Schutzwirkung haben. Sie tragen Bezeichnungen wie N95, KN95, P2, DS2 und CPA. (dpa)

MOZ.de Folgen