Beruf & Bildung

Kann ich offene Urlaubstage mitnehmen?

Bundesurlaubsgesetz

Resturlaub zum neuen Arbeitgeber mitnehmen geht in der Regel nicht. Absprache mit dem neuen Chef kann aber helfen. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-mag

20.05.2025

Wer mitten im Jahr den Job wechselt, hat nicht unbedingt schon seinen ganzen Urlaubsanspruch bis zum Stichtag aufgebraucht. Können die ungenutzten Urlaubstage dann zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden?

„Grundsätzlich gibt es darauf keinen Anspruch“, so Ulrike Kolb, Fachanwältin für das Arbeitsrecht. Wer noch Urlaubstage offen hat, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, bekommt sie laut Bundesurlaubsgesetz ausgezahlt. Das Bundesurlaubsgesetz verhindert auch Doppelansprüche. Interessant wird das etwa, wenn man unterjährig wechselt und noch im selben Jahr mindestens sechs Monate bei einem neuen Arbeitgeber angestellt ist. Im Regelfall erwerben Beschäftigte dann dort den vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch.

Beispiel: Wer zum 1. Juni den Job wechselt, erwirbt beim neuen Arbeitgeber einen vollen Urlaubsanspruch für das betreffende Jahr. Möglicherweise hat die Person aber auch im vorherigen Job schon Urlaubstage genommen. Dann hätte sie unterm Strich sogar mehr als die üblichen Urlaubstage.

Wurde der Urlaub aber teilweise schon im alten Arbeitsverhältnis gewährt, muss der neue Arbeitgeber nicht mehr den vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch gewähren. Da kommt die sogenannte Urlaubsbescheinigung ins Spiel, die Beschäftigte im Zweifel bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber einfordern müssen. Dort wird festgehalten, wie viel Urlaub bereits genommen wurde. Übrigens: Der gesetzliche Urlaubsanspruch liegt bei einer 5-Tage-Woche bei 20 Tagen im Jahr, vertraglich kann auch mehr Urlaub vereinbart werden.                dpa


Mikropausen: Ein Weg zu mehr Produktivität

30 oder 45 Minuten: So lange hat man in der Regel Pause auf der Arbeit. Das ist durch das Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Aber gerade an stressigen Tagen reicht das vielleicht nicht.

Manchmal braucht man einfach nur ein paar Minuten, um tief durchzuatmen. Da kommen Mikropausen ins Spiel. Wie lange sie genau dauern müssen, um unter den Begriff zu fallen, ist nicht einheitlich definiert, erklärt das Institut für Betriebliche Gesundheitsberatung (IFBG). Eine rumänische Forschungsgruppe schränke es auf Pausen ein, die unter zehn Minuten lang sind. Eine Metaanalyse dieser Wissenschaftler habe gezeigt, dass Mikropausen für leicht gesteigerte Produktivität sorgen können, so das IFBG.

Mikropausen lassen sich gut eintakten, wenn mehrere Aufgaben auf dem Tagesprogramm stehen, beispielsweise für den Wechsel von einer Aufgabe zur nächsten.                   dpa

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