Dringende Reparaturen

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Dringende Reparaturen

Wasserrohrbruch und Co.: Muss der Chef mich freistellen?

Wer wegen einer dringenden Reparatur einen Handwerker organisieren muss, darf das nicht einfach so während der Arbeitszeit tun. Foto: Christin Klose/dpa-mag

18.11.2024

Für Mieterinnen oder Hausbesitzer Stress pur: Es regnet durchs Fenster, aus dem Siphon tropft unaufhörlich Wasser oder noch schlimmer - Rohrbruch und Wasserschaden. Auch wenn solche Angelegenheiten dringend erscheinen: Beschäftigte dürfen nicht ohne Weiteres während der Arbeitszeit nach Hause gehen, um sich um die Reparatur zu kümmern.

Denn grundsätzlich gilt laut dem Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck: Während der Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer arbeiten. Private Angelegenheiten, wie Reparaturen im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung, sind auf die Freizeit zu verschieben.

Immer in Absprache mit dem Arbeitgeber handeln

In seltenen Ausnahmefällen kann es aber auch anders sein. Dennoch gilt: „Auch hier hat der Arbeitnehmer alles zu unternehmen, um eine anderweitige Lösung herbeizuführen“, so Bredereck.

Ein Beispiel: Ruft etwa die Polizei an, weil die Wohnung wegen eines Wasserrohrbruchs aufgebrochen werden soll, könnte es erlaubt sein, kurz nach Hause zu fahren, um den Schaden zu regeln und Hab und Gut zu sichern. Allerdings sind solche Situationen rechtlich nicht klar definiert.

Deshalb sollte man laut Bredereck nur in dringenden Notfällen und immer in Absprache mit dem Arbeitgeber handeln: „Andernfalls riskiert man eine Abmahnung oder Kündigung.“ dpa

Mehr Urlaub beantragen: So überzeugen Sie den Chef

Urlaub ist wichtig, um neue Kraft zu schöpfen und ein gesundes Gleichgewicht zwischen Berufs- und Privatleben zu wahren. Lange Wochenenden rund um Brückentage kommen Beschäftigten da entgegen. Das Problem aber: Diese Urlaubstage sind in vielen Unternehmen heiß begehrt, und oft gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.

Wer abseits von Brückentagen mehr Urlaub möchte, kann das Gespräch mit dem oder der Vorgesetzten suchen. Zwar gilt: „Mehr Urlaubstage sind in der Regel eine Frage des Arbeitsvertrags und der Unternehmenspolitik“, so Psychologin und Karrierecoach Nelly Simonov.

Ihren Wunsch können Beschäftigte aber dennoch in einem Entwicklungsgespräch ansprechen. Auch bei Gehalts- oder Vertragsverhandlungen kann es sinnvoll sein, statt einer Gehaltserhöhung zusätzliche Urlaubstage ins Gespräch zu bringen, falls finanzielle Anpassungen nicht möglich sind.

Alternativ lässt sich das Unternehmen vielleicht auf flexiblere Arbeitszeiten oder den Einsatz von Überstunden ein, um zusätzlich freie Zeit zu gewinnen. Studien zeigten, dass ausreichend Freizeit die Produktivität steigert und Stress reduziert, so Simonov. Ein Vorteil, von dem auch das Unternehmen profitiert, da erholte Mitarbeitende kreativer und motivierter sind.

Solche Überlegungen sollten Beschäftigte als Argumente im Gespräch mit der Führungskraft nutzen. „Ob man mehr Urlaubstage verhandelt oder kürzere Arbeitszeiten, wichtig ist es, die eigenen Erfolge und den positiven Beitrag zum Unternehmen hervorzuheben“, so Nelly Simonov.  dpa