Befristeter Vertrag endet

BERUF & BILDUNG

Befristeter Vertrag endet

Freizeit für Stellensuche: Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern Zeit dafür einräumen - nicht nur für konkrete Termine.

Verhandlungen über Freistellung: Wie oft darf der Arbeitnehmer für Vorstellungsgespräche freigestellt werden? Foto: Zacharie Scheurer/dpa-mag

22.04.2024

Rückt das Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses näher, stehen für Beschäftigte häufig zahlreiche Termine an. Schließlich müssen sie sich um eine neue Anstellung kümmern und haben dafür Gespräche mit dem Arbeitsamt oder Job-Interviews. Aber wann ist Zeit dafür, wenn Beschäftigte weiterhin arbeiten müssen?

Hat der Arbeitgeber eine Pflicht zur Freistellung?

Ja. Wie Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh, erklärt, ergebe sich das Recht auf eine Freistellung zur Stellensuche bei auslaufendem Arbeitsvertrag nach herrschender Auffassung aus Paragraf 629 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Und zwar unabhängig davon, ob Beschäftigte vom Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben oder ob ihr Vertrag endet. Konkret ist dort festgelegt, dass der Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Kündigungsfrist Freizeit zur Stellensuche gewähren muss. Der Anspruch auf Freistellung gilt dabei nicht nur für ein konkretes Vorstellungsgespräch, sondern etwa auch für Termine bei der Agentur für Arbeit oder bei einer Jobvermittlung.

Wie viele Vorstellungsgespräche sind zulässig?

„Der Anspruch auf Vergütungszahlung während dieser Zeit ist zudem in einer ganz allgemeinen Regelung im Gesetz zu finden“, erklärt der Fachanwalt weiter. Paragraf 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch besagt nach seinen Worten, dass Beschäftigte unter Entgeltfortzahlung freigestellt werden, wenn sie vorübergehend ohne eigenes Verschulden an der Ausübung ihrer Dienste verhindert sind. „Das gilt eben auch bei Gelegenheiten wie Bewerbungsgesprächen für die Stellensuche.“

Wie häufig der Arbeitgeber einer Freistellung für solche Termine zustimmen muss, lässt sich nicht pauschal sagen. Schipp zufolge ist bei einem befristeten Arbeitsverhältnis, das über längere Zeit besteht, auch vorstellbar, dass der Arbeitgeber „fünf Vorstellungsgespräche geballt in einer Woche“ hinnehmen muss.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis August 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. dpa

Altersvorsorge: Arbeitgeber-Zuschuss nutzen

Der Jahresbeginn kann ein guter Anlass sein, mal über die eigene Altersvorsorge nachzudenken. Gibt es zum Beispiel die Chance auf eine betriebliche Altersvorsorge, die Sie bislang noch nicht nutzen? Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Arbeitgeber nach oder lassen Sie sich individuell beraten, empfiehlt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Denn wenn Beschäftigte sich dazu entschließen, Teile ihres Bruttogehalts umwandeln zu lassen, um es in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds zu investieren, müssen Arbeitgeber das grundsätzlich bezuschussen und zwar mit zusätzlich 15 Prozent des umgewandelten Entgelts. Das gilt übrigens auch für bereits bestehende Altersvorsorgeverträge. Ausnahmen gibt es nur bei manchen Gutverdienern. Die Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge sind für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei, sofern sie 2024 den Betrag von 302 Euro pro Monat nicht überschreiten. Übrigens: Mancher Tarif- oder Arbeitsvertrag kann sogar mehr als die 15 Prozent Zuschuss des Arbeitgebers vorsehen. dpa

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