Im Gartenbau oder auf der Baustelle: Liegt der Arbeitsplatz im Freien, sind Beschäftigte direkt der Sonne ausgesetzt - und der UV-Strahlung. Eine festgelegte Grenze, ab wie viel Grad Celsius draußen nicht mehr gearbeitet werden darf, gibt es allerdings nicht.
„Daher gibt es auch kein allgemeines Recht auf Hitzefrei - egal ob im Büro oder im Freien“, so André Niedostadek, Professor für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht an der Hochschule Harz.
Doch was können Beschäftigte, die unter freiem Himmel arbeiten, konkret bei hohen Temperaturen tun? Zunächst einmal sind ihre Arbeitgeber gefragt. Sie sind aus Gründen des Arbeitsschutzes verpflichtet, bei Hitze Maßnahmen zu treffen“, so Niedostadek.
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen sie etwa eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung durchführen und konkrete Schutzmaßnahmen festlegen, über die die Mitarbeiter informiert werden. Dabei hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.
Zu den Schutzmaßnahmen können etwa Schattenspender wie Sonnensegel oder Sonnenschirme gehören.
Auch „Flexibilität bei den Arbeits- und Pausenzeiten, etwa dadurch, dass die Arbeit eher am Morgen oder am Abend erbracht wird, Verzicht auf Überstunden und auch mehrere Pausen sind denkbar“, so Niedostadek. Für letztere sollte es dann schattige Plätze geben.
Und wie gelingt ein gesunder UV-Schutz? Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rät bei Arbeiten im Freien lange Hosen und langärmelige Hemden oder Shirts aus Baumwolle zu tragen sowie schützende Kopfbedeckungen. dpa-mag