Im Gartenbau oder auf der Baustelle: Liegt der Arbeitsplatz im Freien, sind Beschäftigte direkt der Sonne ausgesetzt und der UV-Strahlung. Eine festgelegte Grenze, ab wie viel Grad Celsius draußen nicht mehr gearbeitet werden darf, gibt es nicht. „Daher gibt es auch kein allgemeines Recht auf Hitzefrei - weder im Büro noch im Freien“, so André Niedostadek, Professor für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht an der Hochschule Harz.
Umso wichtiger ist es, dass zunächst die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden Sie sind aus Gründen des Arbeitsschutzes verpflichtet, bei Hitze Maßnahmen zu treffen“, so Niedostadek. Zu den Schutzmaßnahmen gehören etwa Schattenspender wie Sonnensegel oder Sonnenschirme. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen schützen ihre Gesundheit, wenn sie lange Hosen und langärmelige Shirts aus Baumwolle tragen sowie eine schützende Kopfbedeckung. dpa-mag
Nachhaltig ist Trumpf
Für Jung und Alt könnte die Nachhaltigkeit in einem Unternehmen den entscheidenden Ausschlag bei einem Jobwechsel geben. Das geht aus einer Umfrage der Recruiting-Plattform Stepstone unter 2500 Beschäftigten in Deutschland hervor.
Demnach suchen 57 Prozent der über 30-Jährigen und 52 Prozent der unter 30-Jährigen gezielt nach Jobs bei nachhaltigen Unternehmen. Drei von vier Befragten beider Altersgruppen (jeweils 74 Prozent) würden sich bei ausgewiesenen nachhaltigen Unternehmen bewerben bzw. eine Arbeitsstelle annehmen. dpa