Frühere Chefs befragen - ist das legitim?

BERUF & BILDUNG

Frühere Chefs befragen - ist das legitim?

23.07.2023

Ein Arbeitgeber darf nur dann den früheren Chef eines Bewerbers befragen, wenn dieser das ausdrücklich erlaubt hat. „Das folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO)“, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht Johannes Schipp. Auch wenn der Bewerber seine Einwilligung gibt, begibt sich der Fragende in eine rechtliche Grauzone. Der Grund: In einer Bewerbungssituation kann sich eine Person gezwungen fühlen, die Erlaubnis zu erteilen, auch wenn sie das eigentlich gar nicht möchte. Die Einwilligung kann zudem jederzeit widerrufen werden.

Erfragt werden darf nur, was für die Stelle entscheidend ist. „Alles, was über Leistung und Qualifikation hinaus geht, ist kritisch“, sagt Schipp. Absolut inadäquat sind Fragen über religiösen Hintergrund, gewerkschaftlicher Organisation oder ethnische Herkunft. Bei einem Verstoß gegen die Regeln kann der Bewerber Schadenersatz oder Unterlassung fordern. dpa