Bauen & Wohnen

Warnmelder für Kohlenmonoxid und Gas

Gerade in den eigenen vier Wänden wollen wir uns sicher fühlen. Andererseits passieren genau hier besonders viele Unfälle.

Sie haben eine Gastherme daheim? Ein CO-Warnmelder kann helfen, sich besser vor einer Kohlenmonoxidvergiftung zu schützen. Foto: Christin Klose/dpa-mag

19.01.2026

Warnmelder, die bei Rauch, Kohlenmonoxid oder Gas Alarm schlagen, können Leben retten, heißt es von der Prüforganisation Dekra in Berlin. Rauchmelder sind ohnehin bundesweit vorgeschrieben. Doch für wen ist darüber hinaus ein Kohlenmonoxid- oder Gaswarnmelder sinnvoll?

Oft unbemerkt, aber sehr gefährlich

Kohlenmonoxid (CO) entsteht bei sogenannten „unvollkommenen Verbrennungen“ - unvollkommen, weil nicht genug Sauerstoff da ist. Das Gas ist besonders tückisch, weil es farb- und geruchlos ist, aber schon in geringen Konzentrationen in der Atemluft tödlich sein kann. Laut Dekra gehen viele CO-Unfälle auf menschliches Fehlverhalten zurück. Mögliche Gefahrenquellen sind unter anderem:

• in geschlossenen Räumen Grillen mit Kohle oder Gas
• Betrieb von Verbrennungsmotoren oder etwa Heizpilzen in geschlossenen oder schlecht gelüfteten Räumen
• Defekte Gasthermen
• Unzureichende Abführung von Abgasen aus Brennstellen, etwa Kaminöfen
• Holzpellets
Wer zu Hause mit einer dieser Gefahrenquellen konfrontiert ist, kann sich mit einem CO-Warnmelder besser vor einer Kohlenmonoxidvergiftung schützen. Zudem rät die Dekra zu einem achtsamen Umgang mit Feuerstellen und empfiehlt, Geräte wie Gasthermen oder Kaminöfen regelmäßig zu warten. Holzpellet-Lager sollte man vor dem Betreten stets lüften.

Gasherd & Co.: Wann ein Gaswarnmelder sinnvoll ist

Zu einem Gaswarnmelder rät die Dekra, wenn zu Hause mit Erd-, Stadt- oder Flüssiggas geheizt oder gekocht wird. Also wenn es einen Gasherd, Gasofen, eine Gastherme oder einen Durchlauferhitzer gibt. Gas, das unbemerkt austritt und sich mit der Raumluft vermischt, kann durch Funken oder brennende Zigaretten explodieren. Doch auch ohne Explosion besteht die Gefahr, dass schlafende Personen unter ungünstigen Umständen ersticken. Ein Warnmelder schlägt Alarm, wenn ein gewisser Grenzwert in der Luft überschritten wird.

Auf die richtige Position kommt es an

Nur wenn Warnmelder richtig installiert sind, bieten sie den möglichen Schutz, so die Dekra. CO-Warnmelder werden grundsätzlich in Kopfhöhe installiert. he Allerdings hängt ihre Positionierung auch davon ab, ob sich im Raum etwa eine Brennstätte oder eine Dachschräge befindet. Bei Gas-Warnmeldern ist zudem entscheidend, um welches Gas es sich handelt. Denn manche Gase leichter, andere schwerer als die Raumluft, weshalb man den Melder entsprechend höher oder niedriger anbringen sollte. Zwei Beispiele:
• Erdgas ist leichter als Luft und steigt nach oben. Den Warnmelder sollte man also möglichst hoch anbringen.
• Butan und Propan, etwa in Gasflaschen für Gasgrills oder Heizpilze, sind schwerer als Luft. Das Warngerät sollte man entsprechend niedriger installieren.

Unternehmen aus der Region

Um Fehlalarme zu vermeiden, sollte man Gaswarnmelder zudem nicht zu nah an der Gasquelle anbringen. Die Dekra empfiehlt einen gewissen Mindestabstand einzuhalten. Dabei kann man sich an den konkreten Angaben in der Gebrauchsanleitung des jeweiligen Warnmelders orientieren.
dpa


Strom und Gas ablesen

Wer den Strom- oder Gaszähler nicht richtig abliest, muss mit etwas Pech viel nachzahlen. Denn wer den Verbrauch jedes Mal bloß schätzt, riskiert einen zu geringen Energieverbrauch anzugeben - das kann zu hohen Kosten führen.

Um das Problem zu vermeiden, sollte der Zählerstand regelmäßig abgelesen und dokumentiert werden, empfiehlt Daniela Hofmann, Energierechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Dabei kann es bereits reichen, die Verbrauchszahlen einmal pro Jahr zu erfassen. Der Jahreswechsel eignet sich perfekt, um jedes Jahr erneut daran zu denken und Veränderungen im Energieverbrauch zu erkennen.

Bei dem ein oder anderen kommen vielleicht sogar noch Ableser im Haus oder in der Wohnung vorbei, um den Verbrauch zu prüfen. Doch oft werden Verbraucher aufgefordert selbst die Zahlen zu erfassen und zu übermitteln. Bis wann genau das passieren muss, erfährt man in der Regel durch eine Antwortkarte, ein Online-Portal oder eine App. Sind die Werte eingegeben und die Abrechnung kommt an, sollten die Zahlen auch hier noch einmal geprüft werden. Gibt es hier größere Abweichungen, sollte der Energieversorger zur Korrektur aufgefordert und gegebenenfalls der Netzbetreiber kontaktiert werden, so die Energierechtsexpertin.

Unternehmen aus der Region

Wer ein Smart Meter hat, braucht sich aber keine Sorgen zu machen. Die intelligenten Geräte senden die Zahlen direkt an die richtige Stelle, wodurch ein eigenes Ablesen nicht mehr nötig ist. Das gilt allerdings nicht für digitale Zähler ohne ein Kommunikationsmodul. Diese haben zwar eine digitale Anzeige, die Daten müssen aber weiterhin selbst abgelesen und übermittelt werden.
dpa