Bauen & Wohnen

Gefahr durch Baugerüst: Vermieter muss Fensterschlösser nicht zahlen

Das Landgericht Berlin entschied, dass Vermieter nicht verpflichtet sind, Kosten für Fensterschlösser oder Sicherheitsmaßnahmen während Bauarbeiten zu übernehmen.

Grafik/Text: Tomicek/lbs

03.12.2025

Vermieter muss keine Fensterschlösser bezahlen

Wer es schon einmal erlebt hat, dass die Fassade seines Hauses während Bauarbeiten eingerüstet war, der kennt das Gefühl: Plötzlich ist Fremden das Eindringen in Räume im Obergeschoss möglich, weil sie über das Baugerüst dorthin gelangen können.

Unternehmen aus der Region

Eine Mieterin war der ihr stünden Meinung, 3.650,40 Euro für die von ihr angeschafften Fensterschlösser, ein Stangenschloss und Überwachungskameras zu.

Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich dabei allerdings nicht um zwingende Aufwendungen (Landgericht Berlin, Aktenzeichen 64 S 249/20). Zwar könne das unter gegebenen Umständen durchaus sinnvoll sein, aber es sei kein unbedingtes Muss, so das Urteil des Berliner Landgerichts.

Grafik/Text: Tomicek/lbs