Vermieter muss keine Fensterschlösser bezahlen
Wer es schon einmal erlebt hat, dass die Fassade seines Hauses während Bauarbeiten eingerüstet war, der kennt das Gefühl: Plötzlich ist Fremden das Eindringen in Räume im Obergeschoss möglich, weil sie über das Baugerüst dorthin gelangen können.
Eine Mieterin war der ihr stünden Meinung, 3.650,40 Euro für die von ihr angeschafften Fensterschlösser, ein Stangenschloss und Überwachungskameras zu.
Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich dabei allerdings nicht um zwingende Aufwendungen (Landgericht Berlin, Aktenzeichen 64 S 249/20). Zwar könne das unter gegebenen Umständen durchaus sinnvoll sein, aber es sei kein unbedingtes Muss, so das Urteil des Berliner Landgerichts.
Grafik/Text: Tomicek/lbs


