Bauen & Wohnen

Kleine Tipps zur Wohnungssuche

Immobilienmarkt: Auf der Suche nach einer neuen Wohnung? Wochentags gibt es mehr neue Inserate.

Damit das eigene Geld nicht in falsche Hände fällt, sollte man regelmäßig seine Kontobewegungen checken.    Foto: Zacharie Scheurer/dpa-mag

21.10.2025

Um als Mieterin oder Mieter - vor allem in gefragten Ballungszentren - aus der Bewerbermasse herauszustechen, sollten die Bewerbungsunterlagen besser überzeugen. Doch das ist nicht alles. 

"Erfolgreiche Wohnungssuche braucht sowohl eine gut vorbereitete Bewerbung als auch das richtige Timing“, sagt Gesa Crockford, Geschäftsführerin von Immoscout24. Der Online-Marktplatz für Wohn- und Gewerbeimmobilien hat im ersten Quartal 2025 untersucht, zu welchem Zeitpunkt die meisten neuen Inserate auf der eigenen Plattform veröffentlicht werden. 

Das Wissen darum kann Interessenten dabei helfen, besonders schnell mit der Bewerbung für ein Neuangebot zu sein - und sich dadurch möglicherweise einen entscheidenden Vorteil zu verschaffen. 

Vormittags wird besonders viel inseriert
Nur: Die Ergebnisse machen es Suchenden nicht gerade leicht. Denn die meisten neuen Wohnungsangebote werden laut Immoscout24 Anfang der Woche insbesondere am Montag - veröffentlicht. Und zwar in der Zeit zwischen 9 und 13 Uhr, wenn die meisten Berufstätigen nicht dazu kommen dürften, Webseiten zu durchforsten. 

Schwach sind dagegen den Angaben zufolge vor allem Samstage und die Abendstunden unter der Woche. Hier kommen die wenigsten neuen Wohnungsangebote auf den Markt. 

Weitere Online-Marktplätze für Immobilien sind neben Immoscout24 beispielsweise Kleinanzeigen.de oder Immowelt/Immonet.de .
Gut zu wissen: Wer die Plattformen nicht permanent selbst nach neuen Angeboten durchsuchen möchte, kann bei einigen von ihnen auch einen Suchauftrag mit den gewünschten Kriterien speichern und sich automatisch informieren lassen, sobald ein interessantes Inserat hinzukommt. Das kostet allerdings mitunter Aufpreis.



dpa


Angaben zum Gehalt müssen stimmen

Selbstauskunft für den Vermieter

Wer eine Wohnung mieten möchte, der sollte tunlichst keine falschen Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen machen.
Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS droht schlimmstenfalls eine fristlose Kündigung. In einem Verfahren in Hessen konnte sie nur wegen ganz besonderer Umstände vermieden werden. (Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 42 C 273/21) 

Der Fall: Ein Paar gab in seiner Selbstauskunft an, monatlich 3.900 Euro netto aus einem Beamtenverhältnis und 2.200 Euro netto aus einem Arbeitsverhältnis in der freien Wirtschaft zu erzielen. Ersteres entsprach den Tatsachen. Letzteres war nicht korrekt, denn diese Tätigkeit wurde zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht mehr ausgeübt. Der Vermieter kündigte dem Paar fristlos, als dies herauskam. Seine Begründung: Hätte er das gewusst, dann wäre er den Vertrag erst gar nicht eingegangen.

Unternehmen aus der Region

 Das Urteil: Das Gericht lieẞ keinen Zweifel daran, dass die Vorspiegelung falscher Tatsachen als "erhebliche Verletzung vorvertraglicher Pflichten“ zu bewerten sei. Bei einer Interessensabwägung müsse man allerdings feststellen, dass die 3.900 Euro aus dem Beamtenverhältnis mehr als ausreichten, um die monatliche Bruttomiete von 1.500 Euro zu bezahlen. Die Bonität der Mieter sei also nie in Frage gestanden. Sie durften bleiben.



lbs/hü