Ihr Teppich hat Flecken? Dann können womöglich Mittelchen aus Ihrer Speisekammer weiterhelfen: Salz beispielsweise. Dieses sollte man in den Teppich einreiben "und am besten über Nacht einwirken lassen", empfiehlt Iris von Stephanitz, die im Freilichtmuseum Hessenpark in Neu-Anspach als "historische Hausfrau“ arbeitet. Der Rest werde am nächsten Tag abgesaugt. So werden von Stephanitz zufolge sogar Farben aufgefrischt und Gerüche beseitigt.
Essig gegen hartnäckige Flecken
Einen ähnlichen Effekt habe Natron, so der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Berlin. Außerdem könnten Flecken auch mit Zahnpasta beseitigt werden. Zum Auffrischen der Farben könne der Teppich mit Sauerkraut abgerieben werden. Iris von Stephanitz setzt bei hartnäckigen Flecken auf dem Teppich hingegen auf ein Gemisch aus Essig und Wasser - und zwar im Verhältnis eins zu drei.
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"Gekauft wie gesehen" - ohne Gewähr
Wer ein altes Haus „gekauft wie gesehen“ übernimmt, muss sich grundsätzlich selbst um die Mängelbeseitigung kümmern. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Solche Formulierungen im Kaufvertrag sprächen dafür, dass Verkäuferinnen und Verkäufer nicht für Mängel haften und diese auch nicht extra anzeigen müssen. Alle Fehler und Macken, die Käuferinnen und Käufer bei der Besichtigung des Hauses hätten bemerken können, müssen sie im Nachhinein selbst in Ordnung bringen. Darunter fallen laut VPB zum Beispiel feuchte Wände.
Erhebliche Mängel dürfen nicht verschwiegen werden
Es gebe aber eine Ausnahme, so der VPB: Wenn Verkäuferinnen und Verkäufer von versteckten Mängeln wissen, die das Gegenüber vom Kauf abhalten könnten, müssen sie darauf aufmerksam machen.
Zu solchen gravierenden Mängeln gehören etwa Asbest im Haus oder Schwammbefall. Auch der Verdacht auf einen Blindgänger auf dem Nachbargrundstück müsse offenbart werden. Wenn Eigentümerinnen und Eigentümer solche Probleme vorsätzlich verschweigen, müssen sie die Fehler im Nachhinein daher doch beseitigen.
Im Extremfall könne der Hauskauf sogar rückabgewickelt werden, teilt der Verband mit. Wer sich für einen Bestandsbau interessiert, sollte dessen Verkäufer dem Verband zufolge mit Fragen löchern. Der Grund: Der Verkäufer müsse diese offen beantworten und dürfe nichts verschweigen.
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