Bauen & Wohnen

Keller vor Überflutung schützen

Unwetter: Nicht nur vor Starkregen oder vor einer längeren Reise ist es sinnvoll: Eigentümer sollten regelmäßig ihre Rückstauklappe prüfen.

Starkregen kann zum Problem werden – etwa für Keller. Foto: Armin Weigel/dpa-mag

22.09.2025

Denn diese einfache Maßnahme kann verhindern, dass bei langanhaltenden, starken Regenschauern der Keller überflutet. Darauf weist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hin.

Die Kanalisation kann bei Starkregen die Wassermassen nämlich oft nicht vollständig aufnehmen. Das Abwasser in den Schächten kann dann bis auf Straßenniveau steigen – auch Rückstauebene genannt, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Ohne funktionierenden Rückstau-Schutz kann das Wasser in die Leitungen des Gebäudes drücken und Räume unterhalb der Rückstauebene überfluten – samt Fäkalien und Abfällen.

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Rückstauklappen reinigen

Rückstauklappen lassen das Abwasser in Fließrichtung ab, sperren aber den Rückweg. Durch falschen Einbau können sie blockieren oder durch Ratten beschädigt werden – und dann nicht mehr zuverlässig funktionieren.

Daher raten die Verbraucherschützer, die Klappe mindestens einmal im Jahr zu warten und zu reinigen. Nach einer Einweisung vom Fachpersonal können Eigentümer das meist selbst machen. Ein funktionierender Schutz ist wichtig, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Die Wartung sollte man am besten dokumentieren.

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Wer weiterhelfen kann

Eigentümer sind dafür verantwortlich, ihre Immobilie gegen einen Rückstau zu sichern. Sie haften laut Verbraucherzentrale für Schäden durch Rückstau, wenn sie anders als vorgeschrieben keine Sicherung eingebaut haben. Auskunft dazu gibt in der Regel die Entwässerungssatzung der Kommune. Bei Hanglagen sollte man direkt beim Entwässerungsbetrieb nachfragen.

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Tipp: Um die individuelle Gefahr besser einschätzen zu können, gibt es in vielen Kommunen Starkregen-Gefahrenkarten – bei der Gemeinde nachfragen. Zudem geben Warn-Apps wie NINA im Ernstfall Hinweise auf Starkregenereignisse.

Wann weitere Maßnahmen nötig sind

Der beste Schutz vor Rückstau ist, wenn es keine Ablaufstellen von Toiletten, Bodenabläufen, Waschbecken oder einer Waschmaschine unterhalb der Rückstauebene gibt, so die Verbraucherschützer. Sie raten: Nicht benötige Abflüsse im Keller sollten verschlossen werden.

In Souterrainwohnungen sowie Kellerräumen mit Duschen und Toiletten ist laut Verbraucherzentrale eine Hebeanlage erforderlich – wenn der öffentliche Kanal höher als der Ablauf liegt. Diese Anlagen sind zwar teuer, doch sie führen verwendetes Wasser auch bei einem Rückstau sicher ab, wodurch man die Sanitäranlagen weiter sicher nutzen kann.

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Auch Hebeanlagen müssen regelmäßig von Fachkundigen gewartet werden – bei Mehrfamilienhäusern mindestens halbjährlich, bei Einfamilienhäusern mindestens einmal pro Jahr. Das schreibt eine Norm vor (DIN EN 12056-4).

Tipp: Viele Fachbetriebe bieten dafür Dauerwartungsverträge an. Vor dem Vertragsabschluss am besten Preise und Leistungen mehrerer Anbieter vergleichen, raten die Verbraucherschützer.
dpa


Muss Gemeinde haften?

Gemeinden haben eine Verkehrssicherungspflicht für Gehwege, aber nicht für wilde Grünstreifen neben einer Straße. Wer dennoch stürzt, muss allein haften. Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins informiert. (Az.: 2 U 60/24)

In dem Fall ging es um eine Frau, die auf einem Grünstreifen entlang einer Straße unterwegs war. Der war ungefähr 80 Zentimeter breit. Dort trat sie in ein Loch, das nach der Entfernung eines Holzpflocks zurückgeblieben war. Es war weder befüllt noch markiert worden. Die Frau brach sich das Sprunggelenk. Danach verklagte sie die Gemeinde, ohne Erfolg. Das OLG stellte klar: Der fragliche Grünstreifen war weder befestigt noch als Weg für Fußgänger kenntlich gemacht worden. Wer hier zu Fuß geht, kann nicht davon ausgehen, dass der Bereich ohne Gefahren passierbar ist.
dpa