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Welche Versicherung wichtig ist

Auch auf der sommerlich trockenen Baustelle wichtig: Brandschutz und die richtige Versicherung. Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-mag.

21.09.2025

Feuer auf der Baustelle

Die Verantwortung für den Brandschutz auf einer Baustelle liegt beim Bauunternehmen. Das ändert sich erst nach der Abnahme des Bauwerks. Denn rechtlich gesehen, erfolgt dann die Gefahrenübernahme durch den Bauherrn gegenüber dem Unternehmer, so Erik Stange, Sprecher des Bauherren-Schutzbundes. „Trotzdem sollte man klären, ob der Unternehmer eine Feuerrohbauversicherung abgeschlossen hat“, rät Stange privaten Bauherren. Denn diese sichert Brandschäden während der Bauzeit ab. Zudem schützt die Versicherung im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmers davor, dass Bauherrn selbst auf den Kosten eines Brandschadens sitzen bleiben.

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Welche Risiken gibt es?

Auch wenn Brände auf Baustellen laut Erik Stange relativ selten sind, sollte man das Risiko nicht unterschätzen. Hohe Temperaturen sowie eine starke Sonneneinstrahlung können zu Trockenheit führen – und so die Gefahr eines Feuerausbruchs erhöhen. „Offene Flammen bei Schweißarbeiten, Funkenflug oder Kurzschlüsse bei provisorischen Stromanschlüssen können Materialien oder Verpackungsreste entzünden“, so Stange. Ein zusätzlicher Risikofaktor: Die Sommerhitze auf der Baustelle, die für die Arbeiter eine körperliche Belastung ist. Die Hitze „kann die Konzentration senken und zu fahrlässigem Verhalten führen – zum Beispiel durch Nachlässigkeit im Umgang mit Feuerquellen oder elektrischem Werkzeug.“ Um einem Brand vorzubeugen, sind Brandschutzmaßnahmen wichtig – dazu gehört Stange zufolge etwa die sichere Lagerung von Materialien, der fachgerechte Umgang mit Strom- und Wärmequellen, das Vorhalten von Feuerlöschern sowie klare Abläufe im Gefahrenfall.
dpa

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Muss Gemeinde haften?

Gemeinden haben eine Verkehrssicherungspflicht für Gehwege, aber nicht für wilde Grünstreifen neben einer Straße. Wer dennoch stürzt, muss allein haften. Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins informiert. (Az.: 2 U 60/24)

In dem Fall ging es um eine Frau, die auf einem Grünstreifen entlang einer Straße unterwegs war. Der war ungefähr 80 Zentimeter breit. Dort trat sie in ein Loch, das nach der Entfernung eines Holzpflocks zurückgeblieben war. Es war weder befüllt noch markiert worden. Die Frau brach sich das Sprunggelenk. Danach verklagte sie die Gemeinde, die ihrer Ansicht nach die Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt hatte. Doch vor Gericht hatte die Frau keinen Erfolg. Das OLG stellte klar: Eine Gemeinde hat zwar eine Verkehrssicherungspflicht.

Doch hier war der fragliche Grünstreifen weder befestigt, noch als Weg für Fußgänger kenntlich gemacht worden. Wer hier zu Fuß geht, kann nicht davon ausgehen, dass der Bereich ohne Gefahren passierbar ist.
dpa