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Photovoltaikanlagen im Urlaub laufenlassen?

Energie Vor der Reise noch schnell die Stecker von allen elektrischen Geräten ziehen - hört man manchmal. Aber gilt das auch für das Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk darf auch während einer Urlaubsreise Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa-mag weiterlaufen.

04.08.2025

Wer sich diese Frage vor seiner Abreise stellt, kann beruhigt sein: Die Anlagen dürfen weiterlaufen. „Bei Photovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden handelt es sich um feste Elektroinstallationen. Diese lassen sich auch bei Abwesenheit sicher betreiben“, so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW). Für Balkonkraftwerke - auch Steckersolaranlage genannt - gilt laut Körnig: Die Leistung der Solarmodule und die Anschlussleistung des Wechselrichters (AC-Leistung) sind so begrenzt, „dass eine Gefährdung der vorhandenen Elektroinstallation und damit ihrer Betreiber praktisch auszuschließen ist.“

Unternehmen aus der Region

Solarstromanlagen sind Körnig zufolge in der Regel für den anteiligen Eigenverbrauch ausgelegt. Wer die Anlage in seiner Abwesenheit weiterlaufen lässt, kann also finanziell profitieren. „Wenn weniger Strom im Haushalt verbraucht wird, wird mehr Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist und es gibt mehr Einspeisevergütung“, so Körnig. Der Verband bietet auf seiner Webseite eine Übersicht der aktuellen Vergütungssätze zum Download an. Und Balkonkraftwerke?

Dort„wird der eingespeiste Strom in der Regel nicht vergütet - insofern wird im Urlaub lediglich eine größere Energiemenge in das Stromnetz gespeist“, erklärt Körnig. Dass ein voller Batteriespeicher während einer längeren Abwesenheit überlastet und dann heiß läuft, muss man nicht befürchten. „Grundsätzlich sind Batteriespeicher mit intelligenten Lademanagementsystemen ausgestattet, welche eine Beladung des Speichers bis zum technischen Maximum gewährleisten und sodann den Ladevorgang beenden“, erklärt Körnig. Somit sei eine Überlastung des Batteriespeichers ausgeschlossen.

Früher seien „Elektroinstallationen bei Blitzeinschlag in mittelbarer Umgebung von Überspannungen betroffen gewesen“. Dies konnte zu einer Zerstörung von Geräten führen. Heute würden im Privathaushalt Überspannungsschutzgeräte installiert, welche den Geräteschutz übernehmen sollen.
dpa


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Bei Asbest-Entsorgung müssen private Bauherren einiges beachten. Der Umgang mit dem Material erfordert hohe Sicherheitsanforderungen.

Die Entsorgung darf nur von speziell zertifizierten Unter-nehmen wie Tüv oder Dekra durchgeführt werden, erklärt der Verband Wohneigentum. Am besten setzt man sich mit seinem regionalen Abfallentsorger in Verbindung, um sich über Vorgaben zu informieren, rät die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Für Asbestzement-Platten könnten Privatpersonen zum Teil bei kommunalen Entsorgungsanbietern Entsorgungssäcke erwerben.
dpa