Wenn ein Mieter beim Auszug aus seiner Wohnung die Edelstahl-Innenverkleidung des Fahrstuhls zerkratzt hat, muss er für den Schaden aufkommen. Und der kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ganz schön hoch sein. (Landgericht Koblenz, Aktenzeichen 4 0 98/21)
Der Fall: In einem Mehrfamilienhaus war ein relativ neuer Aufzug eingebaut (erst vier Jahre alt). Als ein scheidender Mieter diesen Fahrstuhl für seinen Umzug nutzte, stießen Möbelstücke an die Rückwand und eine Seitenwand aus Edelstahl. Es entstanden zahlreiche Krat-zer und der Eigentümer entschied sich zu einem vollständigen Austausch der Verkleidung. Eine Fachfirma verlangte alles in allem 13.550 Euro dafür, was dem Verursacher des Schadens unverhältnismäßig hoch erschien. Das Urteil: Der Geschädigte habe einen Anspruch auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, stellte das für den Fall zuständige Zivilgericht fest. Wenn das nur unter solch hohem Aufwand möglich sei und es keine zumutbaren Alternativen gebe, dann müsse der Schadensverursacher dafür aufkommen. Die Grenze zur Unzumutbarkeit sei hier noch nicht überschritten. lbs
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Was alles in die Tonne darf

Seit 1. Mai sind die Regeln für die Biotonne strenger geworden. Da zu oft Fremdstoffe mit entsorgt werden, sollen mehr Kontrollen dabei helfen, das zu reduzieren. Denn der Bioabfall ist wichtig. Aus ihm werden unter anderem Gartenerde und Dünger gemacht. Doch dafür muss richtig getrennt werden.
Da Kunststoffverpackungen das Recycling der Biotonne schwer machen, erklärt die Initiative Mülltrennung, was alles in den Biomüll kommt und was nicht. Lokal können sich die Regelungen unterscheiden.
Pflanzen und Lebensmittel sind richtig
Generell kommt so gut wie alles, was aus der Natur kommt, in die Biotonne. Dabei kann es sich etwa um pflanzliche Objekte wie Laub, Rasenschnitte, Blumen, Topfpflanzen, Unkraut, unbehandeltes Holz und noch vieles mehr handeln. Aber auch Lebensmittel kommen in die Tonne. Die Essensreste, egal ob roh, gekocht oder verdorben, finden alle ihren Platz im Biomüll. Da ist es auch egal, ob es sich um Fleisch, Obst, Brot oder Milchprodukte handelt.
rauf zu achten, dass keine Verpackungen oder andere, nicht pflanzliche, Materialien hineingeraten, so die Initiative. Den so etwas wie Pflanzentöpfe, Verpackungen und Deckel aus Metall, Aluminium oder Kunststoff gehören in die Gelbe Tonne. Papier und Pappe kommen passend ins Altpapier und Glas in den Altglascontainer. dpa
Ärger vermeiden
Schallschutz Wer über den Einbau einer Luft-WasserWärmepumpe nachdenkt, sollte vor dem Vertragsabschluss die Anforderungen an den nachbarlichen Schallschutz klären. Wichtig ist zu prüfen, ob das vorgesehene Gerät die Anforderungen erfüllt und der dafür vorgesehen Platz geeignet ist. Darauf macht der Verband Privater Bauherren (VPB) aufmerksam.
Nachträglicher Schallschutz sinnvoll?
Ein nachträglich eingebauter Schallschutz ist meist keine gute Lösung. Denn schalldämmende Umhüllungskonstruktionen wirken sich laut VPB auf die Effizienz der Wärmepumpe in aller Regel negativ aus. Viele Gerätehersteller würden den Zusatzschallschutz den Experten zufolge überhaupt nicht wollen. Da sie nicht einschätzen könnten, ob dieser eine Fehlfunktion ihrer Pumpe verursachen wird.
Wie Sie Ärger vorbeugen
Grundsätzlich funktioniert - eine Luft-Wasser-Wärmepumpe so sie entzieht der Umgebungsluft Energie und heizt damit vor allem das Wasser im Heizkreislauf des Hauses auf. Um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden, sollten private Bauherren sich vorab gut erkundigen. Dazu gehört auch, mögliche Alternativen und deren Kosten zu prüfen, sollte die Anlage die Anforderungen nicht erfüllen.
Am besten lassen sich Bauherren vor Vertragsschluss also von einem unabhängigen Fachmann zu dem Thema beraten. dpa