Bauen & Wohnen

Dämmstoffe - worauf kommt es an?

Energie Grundsätzlich unterscheidet man zwischen mineralischen, 5 synthetischen und natürlichen Dämmstoffen.

Welcher Dämmstoff am besten passt, ist von der konkreten Bausituation und den individuellen Anforderungen abhängig. Foto: Inga Kjer/dpa-mag

03.06.2025

Doch welcher Dämmstoff passt, wann am besten? Und welche Kriterien sind bei der Auswahl entscheidend?

"Private Bauherren und Modernisierer sollten bei der Auswahl von Dämmstoffen nicht nur auf die Dämmwirkung achten, also wie gut ein Material Wärme zurückhält“, rät Erik Stange vom Bauherren Schutzbund. Bauherren sollten die Entscheidung für einen Dämmstoff vielmehr Gesamtzusammenhang im des Bauvorhabens treffen.

Wichtige Kriterien der Dämmstoffe

"Es kommt darauf an, dass der Dämmstoff zur konkreten Bausituation passt - ob Neubau oder Sanierung - und zu den individuellen Anforderungen, etwa in puncto Nachhaltigkeit oder Schallschutz“, so Stange. Er zählt wichtige Kriterien auf, die bei der Entscheidung eine Rolle spielen können:

Brandschutz
Feuchte-Verhalten
Wärmeleitfähigkeit ökologische
Verträglichkeit spätere Entsorgung

Häufig ist es also Abwägungssache. "Mineralwolle etwa ist nicht brennbar und vielseitig einsetzbar, während synthetische Stoffe wie Polystyrol eine sehr gute Dämmleistung bei geringem Gewicht bieten, aber ökologisch weniger vorteilhaft sind“, erklärt Stange. Um eine sinnvolle Auswahl treffen zu können, sollten Bauherren sich über die Eiggenschaften der Dämmstoffe gut informieren.

Details zu den Eigenschaften der Dämmstoffe

Besonders wichtig ist die Wärmeleitfähigkeit des Materials. Je niedriger dieser Wert ist, desto besser eignet sich das Material grundsätzlich zur Dämmung. Liegt dieser zwischen 0,03 und 0,05 Watt pro Meter und Kelvin, handelt es sich um einen guten Wert, erklärt Stange. Bei einer Wärmeleitfähigkeit unter 0,03 Watt pro Meter und Kelvin sprechen Experten von einem sehr guten Dämmstoff.

Unternehmen aus der Region

Ubrigens: Die Dämmwirkung beschreibt das Gesamtergebnis im Bauteil. Sie hängt nicht nur von der Wärmeleitfähigkeit des verwendeten Materials ab, sondern auch von der Dicke der Dämmschicht sowie vom Aufbau und der Ausführung des gesamten Bauteils. Außerdem ist entscheidend, wie Dämmstoffe sich gegenüber Feuchtigkeit verhalten. Dazu erklärt Stange: Ein diffusionsoffener“ Dämmstoff könne - im Gegensatz zu "diffusionsdichten“ Dämmstoffen - Wasser und Wasserdampf aufnehmen, speichern und wieder abgeben. Die "Kapillaraktivität“ informiert über die Möglichkeit eines Dämmstoffs, Feuchtigkeit aktiv innerhalb des Materials zu transportieren.

Unternehmen aus der Region

Überdies werden Baustoffe auch mit Blick auf ihre Brennbarkeit gemäß der DIN 4102 in Baustoffklassen eingeteilt: A1, A2, B1, B2, B3. Dabei ist Al laut BSB die höchste Klassifizierung - sie bedeutet nicht brennbar. Die Klassen B1 bis B3 gelten als brennbar, wobei Bl als чschwer entflammbar“ noch zulässig ist. dpa


Ärger vermeiden

Wer über den Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe nachdenkt, sollte vor dem Vertragsabschluss die Anforderungen an den nachbarlichen Schallschutz klären. Wichtig ist zu prüfen, ob das vorgesehene Gerät die Anforderungen erfüllt und der dafür vorgesehen Platz geeignet ist. Darauf macht der Verband Privater Bauherren (VPB) aufmerksam.

Nachträglicher Schallschutz sinnvoll?

Ein nachträglich eingebauter Schallschutz ist meist keine gute Lösung. Denn schalldämmende Umhüllungskonstruktionen wirken sich laut VPB auf die Effizienz der Wärmepumpe in aller Regel negativ aus. Viele Gerätehersteller würden den Zusatzschallschutz den Experten zufolge überhaupt nicht wollen. Da sie nicht einschätzen könnten, ob dieser eine Fehlfunktion ihrer Pumpe verursachen wird.

Wie Sie Ärger vorbeugen

Grundsätzlich funktioniert eine Luft-Wasser-Wärmepumpe so - sie entzieht der Umgebungsluft Energie und heizt damit vor allem das Wasser im Heizkreislauf des Hauses auf. Um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden, sollten private Bauherren sich vorab gut erkundigen. Dazu gehört auch, mögliche Alternativen und deren Kosten zu prüfen, sollte die Anlage die Anforderungen nicht erfüllen.

Am besten lassen sich Bauherren vor Vertragsschluss also von einem unabhängigen Fachmann zu dem Thema beraten. dpa


Mieter musste für hohen Schaden im Aufzug zahlen

Wenn ein Mieter beim Auszug aus seiner Wohnung die Edelstahl-Innenverkleidung des Fahrstuhls zerkratzt hat, muss er für den Schaden aufkommen. Und der kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ganz schön hoch sein. (Landgericht Koblenz, Aktenzeichen 4 0 98/21)

Der Fall: In einem Mehrfamilienhaus war ein relativ neuer Aufzug eingebaut (erst vier Jahre alt). Als ein scheidender Mieter diesen Fahrstuhl für seinen Umzug nutzte, stießen Möbelstücke an die Rückwand und eine Seitenwand aus Edelstahl. Es entstanden zahlreiche Kratzer und der Eigentümer entschied sich zu einem vollständigen Austausch der Verkleidung. Eine Fachfirma verlangte alles in allem 13.550 Euro dafür, was dem Verursacher des Schadens unverhältnismäßig hoch erschien. Das Urteil: Der Geschädigte habe einen Anspruch auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, stellte das für den Fall zuständige Zivilgericht fest. Wenn das nur unter solch hohem Aufwand möglich sei und es keine zumutbaren Alternativen gebe, dann müsse der Schadensverursacher dafür aufkommen. Die Grenze zur Unzumutbarkeit sei hier noch nicht überschritten. lbs