BAUEN & WOHNEN

Solaranlage im März auf Schäden überprüfen

Die Wartung und Reinigungsarbeiten von Solaranlagen sollten Profis übernehmen. Foto: Tobias Hase/dpa-mag

25.03.2025

Voraussetzung dafür ist, dass die Module frei von Schmutz, Ablagerungen und Schäden sind und die Anlage einwandfrei funktioniert. Daher ist der Frühling laut Informationsprogramm Zukunft Altbau der ideale Zeitpunkt für einen Check der Solaranlage.

Ertrag vergleichen

Laub, Flechten, Moose und Vogeldreck können die Leistung der Solaranlage verringern. Bei starker Verschmutzung gehen bis zu 15 Prozent der Leistung verloren. Ob die Anlage den vollen Ertrag bringt, können Eigentümer in Eigenregie kontrollieren. Möglich ist dies etwa mit einer App, die Photovoltaikanlage überwacht und den aktuellen Stromertrag anzeigt.

Am besten nimmt man sich Zeit und vergleicht die aktuellen Zahlen mit den Vorjahreswerten. Wichtig dabei ist, dass Vorjahreserträge bei ähnlich intensiver Sonneneinstrahlung entstanden sind. Zudem ist es sinnvoll, lokale Vergleichswerte im Internet zu recherchieren.

Liegen die aktuellen Werte unter den Erträgen aus dem Vorjahr, kann dies ein Hinweissein, dass die Anlage verschmutzt ist. Größere Abweichungen nach unten können auch bedeuten, dass die Anlage nicht voll funktionstüchtig ist.

Anlage auf die Hochsaison vorbereiten

Bei abweichenden Ertragswerten sollte man nicht selbst auf das Dach klettern, um Schäden zu reparieren oder die Anlage zu reinigen. Stattdessen rät Zukunft Altbau, den Zustand der Anlage dann von Fachleuten überprüfen zu lassen. Auch die Reinigungsarbeiten sollten besser Profis übernehmen. In der Regel sind Photovoltaikanlagen wartungsarm. Man muss die Anlage also nicht jedes Jahr überprüfen lassen. Fachfirmen bieten meist für die regelmäßige Inspektion Wartungsverträge an und führen den Check dann in einem vorher vereinbaren Rhythmus durch.

Unternehmen aus der Region

Wenn die Anlage effizient arbeitet, können Eigentümer Geld sparen. Denn Strom vom Hausdach ist laut Zukunft Altbau rund dreimal günstiger als Strom vom Stromversorger.


Garage ist fürs Auto da

Bußgeld Rasenmäher, Mülltonnen, Getränkekisten oder Weihnachtsdekoration: Diese und andere Dinge stellen viele Menschen gerne in der Garage ab, wenn anderswo kein Platz dafür ist. Spätestens aber, wenn dann kein Auto mehr reinpasst, kann es Ärger mit den Behörden geben. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland(IVD) hin.„In Deutschland sind Garagen für das Abstellen eines Autos vorgesehen“, sagt IVD-Rechtsberaterin Annett Engel-Lindner. Diese Regelung aus den jeweiligen Bauordnungen der Länder soll dafür sorgen, dass möglichst viele Autos von Straßen und öffentlichen Parkplätzen wegkommen, wo sie mit anderen um den oft knappen Parkraum konkurrieren.

Unternehmen aus der Region

In Bayern etwa wird diese Regelung besonders streng gehand habt hier dürfen ausschließlich Autos in die Garagen. In Nordrhein-Westfalen ist laut IVD zumindest noch das Abstellen von Fahrrädern erlaubt. Ansonsten dürfe man in der eigenen Garage durchaus auch andere Dinge als das Kfz unterbringen, sagt Engel-Lindner. Aber eben nur, solange darüber hinaus noch Platz für das Auto bleibt.

In der Praxis würden Garagen zwar nur selten von den Behörden kontrolliert. Gerade aber, wenn vom Parkplatzmangel genervte Nachbarn die Zweckentfremdung einer Garage beim Ordnungsamt meldeten, könne das schon mal vorstellig werden und ein Bußgeld verhängen.