Voraussetzung dafür ist, dass die Module frei von Schmutz, Ablagerungen und Schäden sind und die Anlage einwandfrei funktioniert.
Daher ist der Frühling laut Informationsprogramm Zukunft Altbau der ideale Zeitpunkt für einen Check der Solaranlage.
Ertrag vergleichen
Laub, Flechten, Moose und Vogeldreck können die Leistung der Solaranlage verringern. Bei starker Verschmutzung gehen bis zu 15 Prozent der Leistung verloren. Ob die Anlage den vollen Ertrag bringt, können Eigentümer in Eigenregie kontrollieren. Möglich ist dies etwa mit einer App, die Photovoltaikanlage überwacht und den aktuellen Stromertrag anzeigt.
Am besten nimmt man sich Zeit und vergleicht die aktuellen Zahlen mit den Vorjahreswerten. Wichtig dabei ist, dass Vorjahreserträge bei ähnlich intensiver Sonneneinstrahlung entstanden sind. Zudem ist es sinnvoll, lokale Vergleichswerte im Internet zu recherchieren.
Liegen die aktuellen Werte unter den Erträgen aus dem Vorjahr, kann dies ein Hinweis sein, dass die Anlage verschmutzt ist. Größere Abweichungen nach unten können auch bedeuten, dass die Anlage nicht voll funktionstüchtig ist.
Auf Hochsaison vorbereiten
Bei abweichenden Ertragswerten sollte man nicht selbst auf das Dach klettern, um Schäden zu reparieren oder die Anlage zu reinigen. Stattdessen rät Zukunft Altbau, den Zustand der Anlage dann von Fachleuten überprüfen zu lassen. Auch die Reinigungsarbeiten sollten besser Profis übernehmen.
In der Regel sind Photovoltaikanlagen wartungsarm. Man muss die Anlage also nicht jedes Jahr überprüfen lassen. Fachfirmen bieten meist für die regelmäßige Inspektion Wartungsverträge an und führen den Check dann in einem vorher vereinbaren Rhythmus durch.
Wenn die Anlage effizient arbeitet, können Eigentümer Geld sparen. Denn Strom vom Hausdach ist laut Zukunft Altbau rund dreimal günstiger als Strom vom Stromversorger.
dpa
Garage ist zuerst fürs Auto da
Viele Dinge stellen Menschen gerne in der Garage ab, wenn anderswo der Platz fehlt. Spätestens aber, wenn dann kein Auto mehr reinpasst, kann es Ärger mit den Behörden geben. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland(IVD) hin. „In Deutschland sind Garagen für das Abstellen eines Autos vorgesehen“, sagt IVD-Rechtsberaterin Annett Engel-Lindner. Wenn vom Parkplatzmangel genervte Nachbarn die Zweckentfremdung einer Garage beim Ordnungsamt meldeten, kann ein Bußgeld verhängt werden.
dpa