Die Zimmer sind schön gestrichen oder der neue Lack glänzt in Farbpracht, voller doch am Ende bleibt noch Farbe übrig: Um Abfall zu reduzieren, schlägt Marieke Mariani von „Öko-Test“ vor:„nicht genutzte Farbe zu spenden oder weiterzugeben.“
Warum nicht Freunden anbieten oder die Farbeimer bei Nachbarschaftsportalen einstellen? Häufig nehmen auch Baumärkte oder Fachgeschäfte halbleere Farbeimer an - am besten vorher fragen.
Nicht einfach wegkippen
Farben, Lacke und Pinselreiniger sowie deren Reste haben im Abwasser nichts zu suchen. Die darin enthaltenen Chemikalien können Gewässer gefährden oder Abflussrohre verstopfen, so die Verbraucherzentrale NRW. Man muss sie also als Sondermüll entsorgen. Auch Holzschutzmittel, Abbeizmittel, Verdünner und deren Reste muss man zu den städtischen Sondermüllsammelstellen bringen. Das gilt auch für das Reinigungswasser, in dem man Pinsel und Rollen ausgewaschen hat. Auch das ist Sondermüll, sagt Marieke Mariani. Angetrocknete Dispersionsfarben, die man etwa zum Streichen von Raufasertapeten verwendet, kann man den Verbraucherschützern zufolge hingegen über den Restmüll entsorgen.
Tipp: Einige Kommunen bieten eine kostenlose Entsorgung von Farben und Lacken über das Umwelt-Mobil an - einfach bei den Abfallberatungen oder Entsorgungsstellen erkundigen. Bei Farben oder Lacken in der Dose sollte man darauf achten, ob sie Symbole enthalten, die auf Gefahrstoffe hinweisen, so die Verbraucherzentrale NRW. Außerdem ist bei Sprühflaschen wichtig, dass man kontrolliert, ob sie auch wirklich leer sind. Falls nicht, gehören sie auf den Wertstoffhof.
Aber auch leere Spraydosen darf man nicht einfach in den Restmüll werfen. Solche Druckgasverpackungen gehören in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack, schreibt die Initiative „Mülltrennung wirkt“.
Übrigens: Sprühflaschen mit Bau- oder Montageschaum lassen sich meist nicht vollständig entleeren. Solche Dosen kann man im Baumarkt abgeben. Dort gibt es den Verbraucherschützern zufolge häufig einen eigenen Rücknahme-Service.
dpa
Weniger Miete
Minderung Falls die Nachbarn zu laut sind, dann ist es grundsätzlich am besten, zunächst das Gespräch zu suchen. Denn manch einem ist gar nicht bewusst, wie laut er eigentlich ist und was seine Umgebung davon mitbekommt. Erst wenn das nicht hilft, kann es sinnvoll sein, den Vermieter einzuschalten oder gegebenenfalls gerichtlich gegen unerlaubten Lärm vorzugehen. In manchen Fällen lässt sich sogar eine Mietminderung durchsetzen. Nur wie geht das?
Schriftlicher Einwand
Ganz einfach: Haben Mieterinnen und Mieter einen berechtigten Einwand aufgrund eines Mangels, sollten sie ihren Vermieter schriftlich darüber in Kenntnis setzen, die Beseitigung des Mangels fordern und dem Vermieter auch die Chance einräumen, das zu erledigen. „Die Miete darf aber so lange gemindert werden, wie der Mangel besteht“, teilt der Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland mit. „,Also nicht erst nach einer bestimmten Frist.“
Mieterverbände raten aber eher dazu, die Miete weiterhin in voller Höhe zu bezahlen - mit dem Hinweis, dass das unter Vorbehalt geschieht. Das zu viel gezahlte Geld kann anschließend - nach der Fehlerbehebung zurückgefordert werden. Der Hintergrund: Mindert jemand zu viel oder zu Unrecht die Miete, droht die Wohnungskündigung wegen Zahlungsrückständen. Das Vorgehen mit der vorbehaltlichen Zahlung beugt dem vor.
dpa