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Installation der Solaranlage planen

Energie: Für die Planung einer Photovoltaik-Anlage ist ein Termin vor Ort mit einem Fachbetrieb oder einem unabhängigen Berater unerlässlich.

Wer die Installation einer Photovoltaik-Anlage plant, sollte sich von einem Fachbetrieb beraten lassen. Foto: Florian Schuh/dpa-mag

17.02.2025

Hauseigentümer sollten vor der Installation einer Photo-Voltaik-Anlage mit dem entsprechenden Experten die Rahmenbedingungen sowie baulichen Voraussetzungen prüfen. Dazu rät die Verbraucherzentrale NRW. Erst dann können fachlich qualifizierte Firmen ein passendes Angebot dazu erstellen.

Voraussetzungen prüfen

Für die Installation kleinerer PV-Anlagen an oder auf Gebäuden sei in den meisten Bundesländern zwar keine Baugenehmigung notwendig, so die Verbraucherzentrale NRW. Dennoch der Rat: sich vorab bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach örtlichen Vorschriften zu erkundigen.

Zudem kann es sich lohnen, nach regionalen Förderprogrammen zu schauen. Dabei ist wichtig: Die Fördermittel müssen beantragt und bewilligt sein, bevor man einer Fachfirma den Auftrag für die Installation der Anlage erteilt.

Bedarf klären

Wichtige Fragen, damit eine Firma ein passendes Angebot erstellen kann, sind:

• Wie groß soll die Anlage werden?
• Wie viel Strom soll sie erzeugen?
• Welche Zusatzkomponenten sind angedacht?
Tipp: Besser zukunftsgewandt denken - also nicht nur den aktuellen Stromverbrauch berücksichtigen, sondern auch überlegen, ob man zukünftig eine Wärmepumpe betreiben oder das Elektroauto per Solarstrom laden will. Denn je nach Zweck und Bedarf können weitere Komponenten wie ein zusätzlicher Batteriespeicher sinnvoll sein.

Angebote vergleichen

Damit man die Preise und Leistungen vergleichen kann, sollte man möglichst mehrere Angebote von Fachbetrieben vorliegen haben, raten die Verbraucherschützer. Idealerweise kommen die Fachbetriebe aus der Region - so kann die jeweilige Firma dem Kunden anhand von Referenzen in der Nähe seine Kompetenz und Erfahrungen nachweisen. Weiterer Vorteil: Ein Termin vor Ort - unerlässlich für die Prüfung des Gebäudes sowie für die Angebotserstellung ist so einfacher umsetzbar.

Liegen Angebote vor, kann man diese anhand einer Checkliste der Verbraucherzentrale NRW im Einzelnen durchgehen. So sollten unter anderem diese Aspekte im Angebot vorkommen:

• Die Gesamtleistung aller angebotenen Solarmodule sollte in Kilowatt-Peak (kWp) ausgewiesen sein.
• Die Kosten für alle nötigen Bauteile sowie für sämtliche Arbeiten von der Montage bis zum Netzanschluss sollten aufgeführt sein - etwa die komplette Installation inklusive der Dokumentation, der benötigte Arbeitsschutz wie Gerüste und Fangnetze, die Inbetriebnahme sowie die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister.
• Die einzelnen Komponenten sollten genau beschrieben werden.
• Ist für die Anlage ein Batteriespeicher vorgesehen, sollten zudem die nutzbare Speicherkapazität sowie die Kosten dafür im Angebot stehen.

Unternehmen aus der Region

Moderne Messtechnik nutzen

Der Plan bis zum Jahr 2032 ist bereits fixiert: Bis auf einige Ausnahmen sollen alle Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland mit digitalen Stromzählern ausgestattet werden.

Doch der Weg zur modernen Messeinrichtung sowie zur sogenannten smarten Messtechnik - auch Smart Meter genannt scheint steinig. Denn für den Einbau der entsprechenden Geräte kann es nötig sein, den vorhandenen Zählerschrank grundlegend umzubauen. Das betrifft nach Auffassung der Verbraucherzentrale insbesondere solche Gebäude, die vor dem Jahr 1965 erbaut wurden.

Erste praktische Erfahrungen der Messstellenbetreiber zeigten demnach: Der Umbau sei nicht nur in Ausnahmefällen notwendig, sondern bei etwa einem Viertel aller Haushalte in Deutschland.

Eigentümer sollten sich dazu von einem Fachbetrieb beraten lassen. Am besten erkundigt man sich nach einem Kostenvoranschlag und vergleicht anschließend Preise sowie Leistungen mehrerer Angebote, um unerwartete Mehrkosten zu vermeiden. Ist für die Installation des neuen Messsystems ein Umbau notwendig, können nämlich schnell erhebliche einmalige Kosten entstehen. Die Verbraucherschützer berichten von bis zu mehreren Tausend Euro.

Wichtig zu wissen für Wohnungseigentümergemeinschaften: Der Zählerschrank gehört zum Gemeinschaftseigentum. Das bedeutet, für den Umbau ist zunächst ein Beschluss nötig. Meist handelt es sich bei so einem Umbau um eine Erhaltungsmaßnahme, deren Kosten von allen Eigentümern getragen werden müssen, schreibt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum.