Kostengünstig bauen für mehr Wohnraum: Klimafreundlicher Neubau wird gefördert

BAUEN & WOHNEN

Kostengünstig bauen für mehr Wohnraum: Klimafreundlicher Neubau wird gefördert

Katharina Herrmann zum Thema Baufinanzierung und bezahlbarer Wohnraum: Bundesbauministerium stellt Mittel zur Zinsverbilligung von KfW-Förderkrediten bereit / Neues KfW-Produkt startet am 1. Oktober 2024

Unterschiedliche Förderungen helfen bei einer soliden Finanzierung. Foto: Lippert

12.11.2024

Im Oktober startete das KfW-Förderprodukt „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“, kurz „KNN“. Es zielt darauf ab, den Bau flächeneffizienter, preisgünstiger und klimafreundlicher Wohnungen anzustoßen. Die Förderung können alle Investoren beantragen, die solche Gebäude bauen oder einen entsprechenden Neubau kaufen wollen. Die KfW setzt „KNN“ im Auftrag der Bundesregierung um und kann auf Mittel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zurückgreifen, um den Zinssatz der Förderdarlehen gegenüber dem Marktzins zu verbilligen. Die zum Produktstart gültigen Konditionen veröffentlichte die KfW am 1. Oktober auf ihrer Webseite. Das neue Förderprodukt ist befristet bis zum 31. Dezember 2025.

Katharina Herrmann, für das Inländische Fördergeschäft zuständige Vorständin der KfW, sagt anlässlich des Produktstarts: „Das neue Produkt ‚Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment‘ fördert insbesondere das kostengünstige Bauen, so dass mehr Wohnraum im mittleren und unteren Preissegment geschaffen wird. Gleichzeitig möchten wir dafür sorgen, dass durch die effiziente Bauweise und den Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor reduziert werden. So fördern wir Wohnungen, die zugleich klimafreundlich und bezahlbar sind.“

Die KfW fördert den „Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment“ für Wohngebäude, die bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Kunden beantragen die Förderdarlehen über ihre Hausbank. Der Kreditbetrag liegt bei maximal 100.000 EUR pro Wohneinheit. Es können verschiedene Laufzeiten gewählt werden. Der Zinssatz wird aus Mitteln des Bundes verbilligt und in der Regel für 10 Jahre festgeschrieben. Anträge stellen können Investierende sowie Ersterwerbende von neu errichteten Wohngebäuden, u.a. Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, gewerbliche und kommunale Unternehmen, Verbände und Kammern oder auch Wohnungsbaugenossenschaften. kfw/hü